Wann dürfen Behörden die Tierhaltung verbieten?

Hält jemand Haustiere völlig unsachgemäß, sodass sie unter Schmerzen, Hunger und Schädlingen leiden, kann die zuständige Behörde die Tiere ihrem Halter wegnehmen. Sie kann ihm außerdem die Tierhaltung für die Zukunft verbieten.

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Aus dem Tatbestand

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen Haustiere wie Hunde und Katzen in großer Zahl halten, ohne diese versorgen zu können. Oft verwahrlosen die Tiere und sterben an Hunger, Durst oder vermeidbaren vermeidbaren Erkrankungen. Das Tierschutzgesetz verpflichtet Tierhalter jedoch dazu, Tiere entsprechend ihrer Art und ihren Bedürfnissen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Auch für angemessene Bewegungsmöglichkeiten muss gesorgt sein.

Der Fall: Die Tierschutzbehörde hatte ein Ehepaar mehrfach kontrolliert. Beim ersten Besuch hatten die Behördenmitarbeiter 25 Katzen und drei Hunde vorgefunden. Die Behörde ordnete an, dass die Halter die Räume für die Tiere reinigen und für mehr Licht, Bewegung und tierärztliche Betreuung sorgen müssten. Bei einer Hausdurchsuchung Monate später fand die Behörde 55 Katzen und zehn Hunde im Haus. Eine Katze war bereits tot – augenscheinlich verhungert. Das Tier hatte nur noch acht Zähne. Alle Tiere litten unter Schädlingsbefall, Unterernährung und verfilztem Fell. Viele waren in Räumen ohne Licht oder in zu engen, verschmutzten Käfigen eingesperrt.

Die Behörde nahm den Haltern die Tiere weg und sorgte für deren tierärztliche Versorgung sowie für die Vermittlung an neue Besitzer. Dem Ehepaar untersagte sie die Tierhaltung gänzlich.

Das Paar legte Widerspruch ein. Bei einer weiteren Kontrolle befanden sich wieder zehn Katzen und ein Hund im Haus. An den Haltungsbedingungen hatte sich nichts geändert. Die Behörde nahm die Tiere erneut mit. Die Halter klagten nun gegen die amtlichen Maßnahmen.

Aus den Entscheidungsgründen

Das Urteil: Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte für diese Art der Tierhaltung wenig Verständnis und bestätigte die Schritte der Behörde.

Die Amtstierärztin habe bestätigt, dass die Tiere nicht artgerecht in zu kleinen und zum Teil dunklen Gehegen untergebracht gewesen seien. Sie seien unterernährt und parasitenverseucht gewesen. Die tote Katze sei ein eindeutiges Indiz für die unzureichende Ernährung. Die Einwände der Kläger, dass dies alles nicht sein könne, seien zu pauschal. Jede andere Entscheidung als die Wegnahme wäre ein Verstoß gegen den in Artikel 20a des Grundgesetzes verankerten Tierschutz gewesen.

Auch das Tierhalteverbot sei rechtens. Nach § 16a des Tierschutzgesetzes könne die Behörde ein solches Verbot bei Wiederholungsgefahr gegen eine Person aussprechen, die den Tierhaltebestimmungen wiederholt oder grob zuwidergehandelt und dadurch ihren Tieren erhebliche oder anhaltende Schmerzen, Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt habe.

Quelle: D.A.S. Leistungsservice

Gericht: VG Koblenz
Aktenzeichen: 2 K 187/17
Urteil vom: 21.06.2017

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Wann dürfen Behörden die Tierhaltung verbieten?
4.4.2024
Kleintierhaltung
Die Kläger halten auf ihrem Wohngrundstück Truthähne und mehrere Hunde. Dieses Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, grenzt jedoch an die rückwärtigen Gartenbereiche anderer...
1.8.2024
Genehmigung zur Hundehaltung
Die Kläger (Mieter) hatten von dem Beklagten (Vermieter) eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet. In dem Mietvertrag hieß es, dass der Vermieter sich die Zustimmung...
26.7.2024
Für ein schönes Wohngefühl
Ob sich Menschen in einem Quartier sicher und gut aufgehoben fühlen, hängt von der architektonischen und städtebaulichen Gestaltung, dem sozialen Schutz durch lebendige Nachbarschaften und dem...
7.7.2026
Tiefgaragen: Inspektion und Wartung
Feuchtigkeit und Streusalz – davor sind Tiefgaragen nicht geschützt. Hinzu kommt die Beanspruchung durch die Fahrzeuge. Bei dieser Beanspruchung drohen schnell Schäden. Aber wie lassen sich...
26.10.2023
Regenwassermanagement
Lange Phasen der Trockenheit einerseits, immer häufigere Starkregen-ereignisse andererseits: Regenwassermanagement ist zu einer zentralen Aufgabe von Kommunen und Wohnungsunternehmen geworden. Im...
26.2.2026
Legionellen im Trinkwasser
Zentral erwärmtes Wasser ist in vielen Mehrfamilienhäusern Standard. Doch Warmwasseranlagen können von Legionellen befallen werden. Um dem vorzubeugen, gibt es für Vermieter Vorschriften. Doch das...