14. Januar 2010, 08:21 Uhr
Hat ein Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer Terrassenfläche, so würden die übrigen Wohnungseigentümer über das zulässige Maß hinaus in ihren Rechten schon dadurch beeinträchtigt, dass sich der Eigentümer einen Wintergarten baut und die Terrasse deswegen intensiver nutzt. Der Wintergarten muss wieder abgebaut werden.
Redaktion (allg.)
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Artikel Wintergarten beeinträchtigt alle
26.7.2024
Mieter einer Eigentumswohnung muss nicht zustimmen










