Wohnungen zusammenlegen?

1167
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com

Wird eine tragende Wand zwischen zwei Wohnungen durchbrochen, so handelt es sich nicht um einen Nachteil für die restlichen Eigentümer, wenn es hierdurch weder zu einer optisch nachteiligen Veränderung des Gesamteindrucks noch zu einer Gefährdung der Gebäudestatistik oder der Brandsicherheit kommt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Wohnungen zusammenlegen?
4.9.2023
Wohneigentum
Zwar besitzen Wohnungseigentümer gewisse Freiheiten darüber, was sie in ihrem Gartenanteil aufstellen und was nicht. Aber die Grenze des Erlaubten ist erreicht, wenn es sich dabei um ein riesiges...
4.10.2022
Neubau-Tour des Berliner Senats
Das gibt es in keiner anderen deutschen Großstadt: In Berlin wohnen mehr als 80 Prozent der Menschen zur Miete. Unter 1,9 Millionen Wohnungen befinden sich 340.000 im Besitz der sechs landeseigenen...
3.4.2024
Gemischte Nutzung: Büros und Tagungen
Im Gewerbegebiet Eichwald Nord in Sachsenheim erhebt sich ein imposantes 17 Meter hohes Bürohaus mit fünf Stockwerken – errichtet in Hybridbauweise aus Holz- und Stahlbetonelementen im KfW-55-Standard...
29.7.2022
BIM-Tage und Building Life im September
Deutschlands Praktiker und Experten für das Building Information Modeling (BIM) treffen sich vom 16. bis 20. September zu den BIM-Tagen in Berlin. Eingebettet in das Forum findet am 20. September der...
25.10.2021
Top-Mieter für Top-Gewerbeobjekte finden
Was Vermieter bei der Suche nach Mietern und dem Angebot von Gewerberäumen beachten sollten.