Wohnungen zusammenlegen?

1167
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com

Wird eine tragende Wand zwischen zwei Wohnungen durchbrochen, so handelt es sich nicht um einen Nachteil für die restlichen Eigentümer, wenn es hierdurch weder zu einer optisch nachteiligen Veränderung des Gesamteindrucks noch zu einer Gefährdung der Gebäudestatistik oder der Brandsicherheit kommt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Wohnungen zusammenlegen?
3.5.2024
Fachforum in Gelsenkirchen
3.4.2024
Gemischte Nutzung: Büros und Tagungen
Im Gewerbegebiet Eichwald Nord in Sachsenheim erhebt sich ein imposantes 17 Meter hohes Bürohaus mit fünf Stockwerken – errichtet in Hybridbauweise aus Holz- und Stahlbetonelementen im KfW-55-Standard...
2.4.2025
Franz-Bernd Große-Wilde im Gespräch
Nach 24 Jahren im Vorstand der Spar- und Bauverein eG Dortmund wechselt der Vorstandsvorsitzende Franz-Bernd Große-Wilde zum 1. April 2025 in die Geschäftsführung der sozial-christlich ausgerichteten...
7.7.2026
Wohnen im Alter
Wie wohnen ältere Menschen in Deutschland und wie kann die Wohnungswirtschaft darauf adäquat eingehen? Das sie daran nicht vorbeikommt, wurde auf einer Pressekonferenz mitteldeutscher Wohnungsverbände...
5.12.2024
Schnell messbare Effizienzsteigerungen
Mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz lassen sich die Prozesse im Mahnwesen optimieren. Ein Effizienzgewinn, der einfach zu implementieren ist und mittleren und großen Unternehmen der...
5.12.2024
Nachbargrundstück
Ein Wasserrohrbruch oder Brand auf einem Grundstück können sich auch auf das Nachbargrundstück auswirken und dort erhebliche Schäden verursachen. Wenn dem Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück...