29. Oktober 2009, 08:43 Uhr
Begleiten die Baugenehmigung und Errichtung eines Wolfsgeheges zahlreiche Rechtsverstöße und werden auch die Grenzabstände zu den benachbarten Wohnungsgrundstücken nicht eingehalten, deren Besitzer zudem durch das Wolfsgeheul Lärmbeeinträchtigungen hinnehmen müssen, so muss die Bauaufsichtsbehörde dafür sorgen, dass die Wölfe entfernt werden und das Gehege geschlossen wird.
Redaktion (allg.)
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