Zugang des Schreibens

1167
Bild: Hans12/stock.adobe.com
Bild: Hans12/stock.adobe.com

Scheitert der Zugang einer Willenserklärung des Mieters an einer Obliegenheitsverletzung des Vermieter (z.B. dessen Unerreichbarkeit), so muss sich Letzter so behandeln lassen als sei ihm die Willenserklärung des Mieters zugegangen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Zugang des Schreibens
5.12.2024
Versicherungsschutz
Die wenigsten Menschen lesen sich Versicherungsbedingungen durch. Doch diese sind nicht nur für die Frage des versicherten Risikos relevant, sondern aus ihnen ergibt sich auch, unter welchen Umständen...
5.9.2024
Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts
Im Januar 2024 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin II ein Urteil veröffentlicht, das schnell als das Ende der Eigenbedarfskündigung gedeutet worden ist. Eine wirksame Kündigung, ein begründeter...
3.4.2024
Smarte Hausverwalter
Die Künstliche Intelligenz (KI) beeinflusst inzwischen alle Wirtschaftsbereiche und wird zunehmend auch Einzug in den Praxisalltag von Hausverwaltern halten. Was gibt es schon und was kommt morgen?
26.7.2024
Kommunikation | Kaution
Bei vielen rechtlich relevanten Vorgängen des täglichen Lebens kommt es auf den Zugang der Erklärung an. Kündigung, Betriebskostenabrechnung und Zahlungsaufforderung müssen dem Empfänger zugehen...
2.10.2024
Kommentar zum Urteil des BGH
Der BGH hat sich zu einem seit langem bestehenden Streit geäußert: die Aufrechnung bei Rückforderung der Kaution – erst nach der sechsmonatigen Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB. Von einigen Gerichten...
15.5.2025
Energiewende für kleine WEG
Das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist „Mieterstrom light“, stellt aber immer noch recht komplexe Anforderungen. Kleinvermietern und kleinen Eigentümergemeinschaften kann das...