18. November 2009, 10:25 Uhr
Nach Ablauf der Abrechnungsfrist besteht kein Anspruch des Vermieters mehr auf nicht geleistete Betriebskostenvorschüsse. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht beseitigter Mängel nicht mehr geltend machen.
Redaktion (allg.)
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