Mustermietvertrag für die Unterbringung von Flüchtlingen

Flüchtlinge schnell in der Stadt unterzubringen, das ist das Ziel vom Hamburger Immobilienmanagement, dem Industrieverband Hamburg und dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA). Deshalb haben sie eine Muster-Mietvertragsvorlage für die Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbe-immobilien entwickelt.

FOTO: PIXELIO/TRGREIZER
FOTO: PIXELIO/TRGREIZER

Unternehmer und Immobilieneigentümer, die temporär ungenutzte Flächen zur Verfügung stellen möchten, können die neue städtische Mietvertragsvorlage für Gewerbeimmobilien zur Flüchtlingsunterbringung, als Grundlage für individuelle Mietvertragsverhandlungen beziehen bei der: 

Sprinkenhof GmbH
Geschäftsbereich Immobilien-Service-Zentrum (ISZ)
Steinstraße 7, 20097 Hamburg;
Ansprechpartner:   
Matthias Lau, Tel. 040 33954-203, Matthias.lau@sprinkenhof.de
Alexander Brandt, Tel. 040 33954-477, Alexander.Brandt@sprinkenhof.de

Derzeit bestehen bereits rund 20 Sonder-Mietverhältnisse zur Flüchtlingsunterbringung zwischen der Stadt und privaten Unternehmen.

Anlass für das gemeinsame Projekt von Wirtschaft und Behörden war das am 1. Oktober 2015 verabschiedete „Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen“, das eine befristete Sicherstellung von leerstehenden Gebäuden regelt. Das Gesetz wurde in den Medien unter dem Schlagwort „Beschlagnahme“ kontrovers diskutiert. Damit dieses Gesetz nie Anwendung findet, hatte der IVH bereits im November 2015 die Initiative ergriffen und das Projekt zwischen Stadt und Wirtschaft initiiert.

Noch mehr praktische Tipps, Fachartikel und Termine zum Thema Flüchtlingsunterbringung in unserem Dossier.

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