Neue Instrumente für wachstumsorientierte Stadtentwicklungspolitik

Der Bundestag hat am 9. März der Novelle des Baurechts zugestimmt. Das von Bundesbauministerin Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket gibt Kommunen neue Instrumente für eine wachstumsorientierte Stadtentwicklungspolitik an die Hand. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“. Darüber hinaus werden die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen klarer geregelt.

Düsseldorf: Wie hier am Hafen gibt es auch andernorts bald eine größere Durchmischung von Gewerbe und Wohnen. FOTO: PIXABAY/M.GAIDA
Düsseldorf: Wie hier am Hafen gibt es auch andernorts bald eine größere Durchmischung von Gewerbe und Wohnen. FOTO: PIXABAY/M.GAIDA

Gegenüber den herkömmlichen Gebietskategorien wie Wohngebiet, Gewerbegebiet und Mischgebiet schafft das „Urbane Gebiet“ mehr Gestaltungsspielraum. Die neue Gebietskategorie erlaubt es, dichter und höher zu bauen.

Laut Ministerin Hendricks schaffe "das urbane Gebiet" als Herzstück der Novelle neue Perspektiven für eine lebendige und vielfältige Stadtgesellschaft. Kommunen würden Wohnen, Arbeiten und Freizeit besser miteinander in Einklang bringen können. Dringend benötigter Wohnraum könne so geschaffen werden.

Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Auch hat der Bundestag einer Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugestimmt. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht. Hendricks: „Wir brauchen Sportplätze in der Stadt für die Gesundheit, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die zum Sportreiben nicht an den Stadtrand fahren können.“

Ferienwohnungen in Ballungsräumen und Zweitwohnungen

Die Baurechtsnovelle beendet zudem Rechtsunsicherheiten in vielen Bundesländern bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Das Gesetz stellt nun klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich erhalten Gemeinden mehr Steuerungsmöglichkeiten. Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.

Schließlich sorgt der Gesetzentwurf für Klarheit über den Umgang mit sogenannten „Rollladen-Siedlungen“. Vor allem norddeutsche Urlaubsregionen hatten wegen kaum genutzter Zweitwohnungen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt beklagt. Kommunen verfügen künftig über mehr Steuerungsinstrumente für eine sozial verträgliche Entwicklung von Wohngebieten.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

FAQ zur Bauplanungsrechtsnovelle www.bmub.bund.de/faq-baugb

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU

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