Gegenüber den herkömmlichen Gebietskategorien wie Wohngebiet, Gewerbegebiet und Mischgebiet schafft das „Urbane Gebiet“ mehr Gestaltungsspielraum. Die neue Gebietskategorie erlaubt es, dichter und höher zu bauen.
Laut Ministerin Hendricks schaffe "das urbane Gebiet" als Herzstück der Novelle neue Perspektiven für eine lebendige und vielfältige Stadtgesellschaft. Kommunen würden Wohnen, Arbeiten und Freizeit besser miteinander in Einklang bringen können. Dringend benötigter Wohnraum könne so geschaffen werden.
Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
Auch hat der Bundestag einer Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung zugestimmt. Damit werden die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht. Hendricks: „Wir brauchen Sportplätze in der Stadt für die Gesundheit, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Kinder, die zum Sportreiben nicht an den Stadtrand fahren können.“
Ferienwohnungen in Ballungsräumen und Zweitwohnungen
Die Baurechtsnovelle beendet zudem Rechtsunsicherheiten in vielen Bundesländern bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Das Gesetz stellt nun klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich erhalten Gemeinden mehr Steuerungsmöglichkeiten. Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.
Schließlich sorgt der Gesetzentwurf für Klarheit über den Umgang mit sogenannten „Rollladen-Siedlungen“. Vor allem norddeutsche Urlaubsregionen hatten wegen kaum genutzter Zweitwohnungen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt beklagt. Kommunen verfügen künftig über mehr Steuerungsinstrumente für eine sozial verträgliche Entwicklung von Wohngebieten.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
FAQ zur Bauplanungsrechtsnovelle www.bmub.bund.de/faq-baugb
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU