Angesichts steigender Energiekosten

Berliner Senat verfügt Mietenstopp für 360.000 Wohnungen

Der Berliner Senat hat für die sechs landeseigenen Unternehmen mit mehr als 360.000 Wohnungen einen Mietenstopp beschlossen. Eine Reaktion auf die massiv gestiegenen Energiekosten.

Wohnblöcke in Berlin-Mitte: Wer bei landeseigenen Unternehmen wohnt, bleibt 2023 von Mieterhöhungen verschont. Foto: Adobestock/Robert Harding
Wohnblöcke in Berlin-Mitte: Wer bei landeseigenen Unternehmen wohnt, bleibt 2023 von Mieterhöhungen verschont. Foto: Adobestock/Robert Harding

Der Senatsbeschluss sieht vor, dass für Wohnungen im Landesbesitz keine Mieterhöhungen bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Bereits vereinbarte Mieterhöhungen mit Wirkung zum 1. November 2022 werden durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zurückgenommen. Damit reagiert der Senat auf die wachsenden finanziellen Belastungen von Mieterhaushalten durch die massiv steigenden Energiekosten.

Kündigungsmoratorium gilt schon seit September

Der Beschluss zum Mietenstopp sei eine weitere Maßnahme des Mieterschutzes und ergänze das Kündigungsmoratorium vom 27. September 2022, das die landeseigenen Wohnungsunternehmen dazu verpflichtet, in ihrer betrieblichen Praxis individuelle Vereinbarungen mit Mieterinnen und Mietern zum Abschluss von Stundungsmöglichkeiten zu treffen, keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten wegen erhöhter Energiekostenvorauszahlungen auszusprechen sowie keine Räumungen bewohnter Wohnungen durchzuführen.

Mietenstopp und Kündigungsmoratorium sind in der Hauptstadt nicht zu unterschätzende politische Signale, denn in Berlin leben mehr als 80 Prozent der Menschen in Mietwohnungen; in keiner anderen Stadt ist die Eigentumsquote so niedrig.

Bausenator appelliert an soziales Gewissen privater Vermieter

Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, hofft auf Nachahmer in der privaten Wohnungswirtschaft: „Der Senat von Berlin ruft alle privaten Vermieterinnen und Vermieter auf, diesem Beispiel zu folgen und im Rahmen ihrer Verantwortung für eine solidarische Zivilgesellschaft in gleicher Weise zu verfahren.“ (Red.)

Ein Mieter, der ohne Grund den Zutritt zur Wohnung verweigert, obwohl der Vermieter einen Grund für die Besichtigung und damit auch das Recht zur Besichtigung hat, ist für viele Vermieter ein großes Ärgernis. Diese Verweigerung stellt zwar eine Pflichtverletzung...
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