Berliner Senat verfügt Mietenstopp für 360.000 Wohnungen
Der Senatsbeschluss sieht vor, dass für Wohnungen im Landesbesitz keine Mieterhöhungen bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Bereits vereinbarte Mieterhöhungen mit Wirkung zum 1. November 2022 werden durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zurückgenommen. Damit reagiert der Senat auf die wachsenden finanziellen Belastungen von Mieterhaushalten durch die massiv steigenden Energiekosten.
Kündigungsmoratorium gilt schon seit September
Der Beschluss zum Mietenstopp sei eine weitere Maßnahme des Mieterschutzes und ergänze das Kündigungsmoratorium vom 27. September 2022, das die landeseigenen Wohnungsunternehmen dazu verpflichtet, in ihrer betrieblichen Praxis individuelle Vereinbarungen mit Mieterinnen und Mietern zum Abschluss von Stundungsmöglichkeiten zu treffen, keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten wegen erhöhter Energiekostenvorauszahlungen auszusprechen sowie keine Räumungen bewohnter Wohnungen durchzuführen.
Mietenstopp und Kündigungsmoratorium sind in der Hauptstadt nicht zu unterschätzende politische Signale, denn in Berlin leben mehr als 80 Prozent der Menschen in Mietwohnungen; in keiner anderen Stadt ist die Eigentumsquote so niedrig.
Bausenator appelliert an soziales Gewissen privater Vermieter
Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, hofft auf Nachahmer in der privaten Wohnungswirtschaft: „Der Senat von Berlin ruft alle privaten Vermieterinnen und Vermieter auf, diesem Beispiel zu folgen und im Rahmen ihrer Verantwortung für eine solidarische Zivilgesellschaft in gleicher Weise zu verfahren.“ (Red.)