Bessere Förderkonditionen bei Neubauförderprogrammen KFN und KNN

Seit dem 23. September gelten attraktivere Zinskonditionen für die Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN).  Das Bundesbauministerium möchte damit wieder einen Impuls setzen, klimafreundlichen sowie auch flächeneffizienten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Bauen in einer Baulücke. Bild: M.Eisinger
Bauen in einer Baulücke. Bild: M.Eisinger

KFN ist eines der wichtigsten Neubauprogramme des Bundes

Seit 2023 konnten bereits ca. 115.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert werden. Mit dem Programm können der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert werden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können die Förderung durch zinsverbilligte Kredite bei ihrer Hausbank beantragen. Kommunen können Zuschüsse erhalten. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Konditionsverbesserungen bei KNN

Zum einen werden Küchen und Wohnküchen künftig als Aufenthaltsräume gewertet. Das Programm wurde damit an die Baupraxis angepasst, die häufig bei kompakten Wohnungen die Küche offen gestaltet. Die Flexibilität der Wohnraumgestaltung für die Bauherrinnen und Bauherren wurde dadurch erhöht. Zum anderen war die Baukostengrenze angehoben worden. Durch die Anhebung sind mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar.  

Programm KNN fördert klimagerechte und flächeneffiziente Neubauvorhaben

Über eine Baukostenbegrenzung soll bezahlbarer Wohnraum entstehen. Ebenso kann der Kauf neuer Gebäude, die bereits gebaut wurden und die Vorgaben erfüllen, gefördert werden. Die Förderung für Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite. Kommunen können Zuschüsse erhalten. 

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KfW: KNN und KFN

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Redaktion (allg.)

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