Das kommt beim Klimaschutz auf die Immobilienwirtschaft zu
„Wir wollen bis 2045 klimaneutral werden und bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien auf 80 Prozent steigern“, betonte Habeck auf einer Pressekonferenz. Zu den Sofortmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kurzfristig vorlegen werde, gehören unter anderem:
- Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten wird Solarenergie verpflichtend, „bei privaten Neubauten die Regel“, so der Minister wörtlich. Hemmnisse, die den Ausbau derzeit beschränken, würden beseitigt, Bürokratie werde abgebaut.
- Mieterstromprojekte sollen erleichtert werden.
- Der Strompreis soll sinken, indem die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) ab 2023 über den Bundeshaushalt bezahlt wird, um Verbraucher von Stromkosten zu entlasten. Strom soll günstiger werden im Vergleich zu Öl und Gas, damit Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge attraktiver werden.
- Auch bei der Wärmeerzeugung strebt die neue Regierung einen sehr hohen Anteil der erneuerbaren Energien an. Das Ziel sind 50 Prozent klimaneutral erzeugte Wärme bis 2030. Zur Erreichung dieses Ziels müssten zwei Wege beschritten werden: Mehr Energieeffizienz in Gebäuden sowie eine flächendecken kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze. Dafür werde das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unmittelbar nach der beihilferechtlichen Genehmigung in Kraft setzen und ihre Finanzierung aufstocken.
- Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen will Habeck mit einer Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes verlässliche Planungsgrundlagen für Investitionen. Damit sollen Neubauten und Gebäudesanierungen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausgerichtet werden. Ab 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben wird. Das Ministerium spricht von einem „Markthochlauf“ für Wärmepumpen. Aktuelle Gutachten gingen von 4,1 bis 6 Millionen Wärmepumpen bis 2030 aus.
- Ab 1. Januar 2025 sollen alle Neubauten den Effizienzhaus (EH) 40-Standard einhalten. Bereits ab 1. Januar 2024 sollen die auszutauschenden Teile bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und
Erweiterungen von Bestandsgebäuden einem EH 70 -Standard entsprechen. (Red.)