Schon in der Planungsphase den Bedarf ermitteln

Das Online-Portal für Wohnraum ohne Barrieren

Die Wohnungswirtschaft führt gegen pauschale Neubau-Quoten für rollstuhlgerechte Wohnungen das Argument an, der Bedarf sei geringer als von der Politik angenommen. Das Internet-Portal adira.de will helfen, Nachfrage und Angebot zusammenführen.

Das Internetportal adira.de soll bundesweit die Suche nach barrierefreien Mietwohnungen erleichtern. Foto: BNV
Das Internetportal adira.de soll bundesweit die Suche nach barrierefreien Mietwohnungen erleichtern. Foto: BNV

adira.de ist eine Internetplattform für die kostenlose Vermittlung von barrierefreiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum. Das Projekt wird vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. (BVN) realisiert und von der „Aktion Mensch-Stiftung“ mit der Höchstsumme von rund einer Million Euro gefördert. Der Projektzeitraum läuft vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2025.

Projekt wird vom Blindenverband getragen

Das Portal lässt sich in ganz Deutschland nutzen, der geografischer Schwerpunkt lag aber bislang ganz klar auf Niedersachsen. 99 Prozent der seit 1. April 2023 eingestellten 75 barrierearmen oder rollstuhlgerechten Mietwohnungen liegen in Niedersachsen, berichtet Malte Gärtner, Projektleiter adira beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen.

Die Idee zu adira.de ist in einer Arbeitsgruppe entstanden, die sich 2019 mit der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschäftigt hat. Diese fordert konkret den Bau von barrierefreiem Wohnraum: Bei einem Neubau ab fünf Wohnungen müssen alle diese Wohnungen barrierefrei nach DIN 18040-2 sein. Jede achte Wohnung muss rollstuhlgerecht sein. Die damalige Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des vdw, des zuständigen Ministeriums und Akteuren der Wohnungswirtschaft, suchte nach Wegen, das bisherige System der pauschalen Schaffung von rollstuhlgerechten Wohnungen zu durchbrechen.

Die Alternative zu starren gesetzlichen Neubau-Quoten

Die Lösung der Arbeitsgruppe sieht seit 2019 vor, dass eine Wohnung nur dann mit den Hilfsmitteln gemäß DIN 18040-2 ausgestattet werden muss, wenn es einen tatsächlichen Bedarf dafür gibt. Sollte sich auf das Angebot einer rollstuhlgerechten Wohnung kein Mietinteressent mit entsprechender Behinderung melden, können die Wohnungen wie üblich ausgestattet und frei am Markt angeboten werden. Lediglich der notwendige größere Flächenbedarf für rollstuhlgerechte Wohnungen unterscheidet diese Wohnungen dann von „Standardwohnungen“, um sicherzustellen, dass diese bei Bedarf aufgerüstet werden können.

Und für den Nachweis eines tatsächlichen Bedarfs kommt nun adira.de ins Spiel. Die Vermittlungs-Plattform sollen Wohnungsunternehmen die Möglichkeit bieten, frühzeitig – schon in der Planungsphase - entsprechende Neubauwohnungen potenziellen Mietern anzubieten. Sofern sich daraus kein Mietverhältnis ergibt, kann die Wohnung dann auf herkömmliche Weise und damit kostengünstiger ausgestattet werden.

Portal vergibt Prüfsiegel

Die Nutzung von adira.de ist sowohl für Suchende als auch für Anbieter von Wohnraum komplett kostenfrei und die hinterlegten Daten werden ausschließlich zur eigenen Vermittlung von Wohnraum genutzt. Seit der Freischaltung wurde das Portal kontinuierlich weiterentwickelt, um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Ein zentrales Element dabei war die Implementierung einer OpenImmo-Schnittstelle, die Vermietern das Einstellen von Wohnungsanzeigen erleichtern soll. Über die Schnittstelle werden die Anzeigen der Wohnungsunternehmen automatisiert auf dem Portal veröffentlicht. Die Angaben zur Barrierefreiheit bzw. Rollstuhlgerechtigkeit können anschließend auf dem Portal selbst nachgetragen werden. Wenn dort alle notwendigen Einzelangaben vorgenommen wurden, erhalten die Wohnungen ein Prüfsiegel. Wohnungen mit Prüfsiegel sind für die Suchenden besonders attraktiv und lassen sich in der Suche gezielt anzeigen.

https://adira.de/

Redaktion (allg.)

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