Bilanz VdW Niedersachsen Bremen

„Der Absturz der Neubauzahlen ist beispiellos“

Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen in Niedersachsen und Bremen haben ihre Investitionen 2024 auf insgesamt 1,3 Milliarden Euro gesteigert. Während der Neubau weiter rückläufig war, bewegten sich die Investitionen in den Bestand auf Rekordniveau. Im laufenden Jahr wird allgemein ein Sparkurs gefahren.

VdW-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: "Wir müssen mehr Gebäudetyp E wagen". Foto: VdW Niedersachsen Bremen
VdW-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: "Wir müssen mehr Gebäudetyp E wagen". Foto: VdW Niedersachsen Bremen

Die Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (VdW), Susanne Schmitt, zeichnete auf der Bilanzpressekonferenz in Hannover ein differenziertes Bild. Während die Gesamtinvestitionen der 180 Mitgliedsfirmen im Jahr 2024 auf knapp 1,3 Milliarden Euro (2023: 1,2 Mrd.) gestiegen seien, deute sich für das laufende Jahr ein Rückgang auf etwa 1,1 Milliarden Euro an. Die Fertigstellungszahlen blieben weiter stark rückläufig. Dennoch schätzten die Unternehmen ihre Perspektiven ein wenig positiver ein als in den Vorjahren. „Dieser zurückhaltende Optimismus stützt sich trotz der vielen Rückschläge der vergangenen Jahre auf die schlagzeilenträchtigen Ankündigungen von Bauturbo, Novellierungen und Investitionsoffensiven. Mal abwarten, was davon am Ende übrigbleibt“, sagte Susanne Schmitt.

Die Geschäftszahlen im Überblick

Neubau: Ins Neubaugeschäft haben die Verbandsmitglieder im vergangenen Jahr 410 Millionen Euro (2023: 463 Mio.); im laufenden Jahr wird nur noch mit rund 364,5 Millionen Euro gerechnet. Die VdW-Chefin nannte noch eine andere Vergleichszahl: „2021 waren wir bei fast 700 Millionen Euro für den Neubau. Dieser Absturz ist beispiellos.“

Auch die Zahl der mit öffentlicher Förderung errichteten Wohnungen sei weiter rückläufig. Die Unternehmen im Land Bremen haben 2024 104 (2023: 152) geförderte Wohnungen fertiggestellt, in Niedersachsen waren es 418 (616).

Wohnungsbestand: Das Land Bremen will bis 2038 CO2-neutral sein, Niedersachsen bis 2040. Die Wohnungswirtschaft muss daher massiv in die energetische Sanierung ihrer Wohnungsbestände investieren. Entsprechend lagen die Bestandsinvestitionen für Modernisierung und Instandhaltung im Geschäftsjahr 2024 bei knapp 890 Millionen Euro (2023: 727 Mio.) – und damit auf Rekordniveau. Im laufenden Jahr deutet sich ein Rückgang auf 742 Millionen Euro an. Die Verbandschefin wies auf das Dilemma hin, dass die steigenden Investitionen von der Baukosteninflation aufgezehrt werden. Daher bedeuteten höhere Investitionen nicht mehr fertiggestellte Projekte.

Mieten: Die Mieten seien 2024 von den Verbandsmitgliedern im Gesamtdurchschnitt um 3,3 Prozent angehoben worden. Im Durchschnitt liege der Quadratmeterpreis im Verbandsgebiet bei 6,60 Euro nettokalt (2023: 6,39 Euro) Euro. In Niedersachsen sind es 6,60 Euro pro Quadratmeter (2023: 6,39 Euro), im Land Bremen 6,59 Euro (2023:6,39 Euro). Die Steigerungsrate liege über der allgemeinen Inflation von 2,1 Prozent sowohl in Niedersachsen als auch im Land Bremen.

Gestiegen seien auch die Betriebskosten, die 2024 bei 1,97 Euro pro Quadratmeter (Niedersachsen) und 2,13 Euro (Bremen) lagen (2023: 1,84 Euro in Niedersachsen; 1,86 Euro in Bremen).

Außerdem müssen die Mieter Heizkostenvorauszahlungen in Höhe von 1,84 Euro pro Quadratmeter (Niedersachsen) beziehungsweise 1,49 Euro (Bremen) leisten (2023: 1,74 Euro in Niedersachsen; 1,42 Euro in Bremen).

VdW und Landesregierung gemeinsam auf Entschlackungskur

Der Verband hat nach eigenen Angaben in den zurückliegenden Monaten mit den Landesregierungen in Hannover und Bremen „an wichtigen Stellschrauben in den Bauordnungen gedreht“, um eine Senkung der Baukosten und eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren zu erreichen. „Mehr Gebäudetyp E wagen“ laute seit langem eine zentrale Forderung des VdW. „Wir müssen endlich einfach, effektiv und effizient bauen“, betonte VdW-Direktorin Schmitt. Dafür müssen etablierte Baustandards zum Beispiel beim Brandschutz, Schallschutz und der Barrierefreiheit sinnvoll und vor allem rechtssicher reduziert werden. Abweichungen von DIN-Normen dürfen kein Mangel mehr sein.“

Redaktion (allg.)

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