Erster norddeutscher Wohngipfel

„Die Baukosten müssen um ein Drittel sinken“

Obwohl der Bedarf an Mietwohnungen steigt, liegt der Neubau am Boden. Darin sind sich die Cheffinnen und Chefs der Bauministerien der norddeutschen Bundesländer einig. Die bisherigen Baustandards könne sich Deutschland nicht mehr leisten. Auf dem ersten norddeutschen Wohngipfel in Hannover kündigten die Ressortchefs weitreichende Erleichterungen im Baurecht an.

Der norddeutsche Wohngipfel (v.li.): Andreas Breitner (Direktor vdw Norddeutschland), Susanne Schmitt (Direktorin vdw Niedersachsen Bremen), Sabine Sütterlin-Waack (Bauministerin Schleswig-Holstein), Christian Pegel (Bauminister Mecklenburg-Vorpommern), Olaf Lies (Bauminister Niedersachsen), Karen Pein (Bausenatorin Hamburg) und Özlem Ünsal (Bausenatorin Bremen). Foto: Daniel Hermann/vdw Nieders. Bremen
Der norddeutsche Wohngipfel (v.li.): Andreas Breitner (Direktor vdw Norddeutschland), Susanne Schmitt (Direktorin vdw Niedersachsen Bremen), Sabine Sütterlin-Waack (Bauministerin Schleswig-Holstein), Christian Pegel (Bauminister Mecklenburg-Vorpommern), Olaf Lies (Bauminister Niedersachsen), Karen Pein (Bausenatorin Hamburg) und Özlem Ünsal (Bausenatorin Bremen). Foto: Daniel Hermann/vdw Nieders. Bremen

Der norddeutsche Baugipfel fand auf Einladung des Verbandes der Wohnungswirtschaft Niedersachsen Bremen und des niedersächsischen Bauministeriums auf der Messe Real Estate Arena statt. In einer gemeinsam unterzeichneten Erklärung bekräftigen die Bausenatorinnen und Bauminister aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ihr Ziel, länderübergreifend Bauvorschriften und Normen abzusenken und die Baukosten um ein Drittel zu reduzieren. In allen fünf Landesbauordnungen soll der Gebäudetyp E verankert werden. Die Entrümpelung der Bauvorschriften durch die einzelnen Bauministerien scheint ohnehin deutlich vorangeschritten. So betonten Schleswig-Holsteins Innen- und Bauministerin Sabine Sütterlin-Waack und ihr Ressortkollegen Christian Pegel aus Mecklenburg-Vorpommern, dass in ihren Ländern beispielsweise die dreimonatige Genehmigungsfiktion eingeführt sei, um die Arbeit von Bauämtern zu beschleunigen. Hier gelte der Grundsatz: Genehmigt ist alles, was das Bauamt nicht innerhalb von drei Monaten ablehnt. So soll es auch in Niedersachsen kommen, sofern der Landtag den Reformentwurf verabschiedet.

„Das Streichen von DIN-Normen ist eine große Fleißarbeit“

Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karen Pein, hob hervor, dass die Politik allein die Wende im Baugewerbe nicht herbeiführen könne, weil das Durchforsten tausender DIN-Normen nicht Aufgabe der Landesregierungen sei. Diese seien von der Industrie formuliert worden und müssten in einer „großen Fleißarbeit“ von Herstellern, Architekten, Planungsingenieuren und Bauunternehmen daraufhin überprüft werden, welche Normen unabdingbar seien und auf welche Bestimmungen aus Kostengründen verzichtet werden könne. Bereits auf dem Wohnungsbau-Tag Mitte April in Berlin hatte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher auf die absurde Situation hingewiesen, dass von den 4.000 DIN-Normen nur 20 Prozent als gesetzlicher Mindeststandard festgeschrieben seien. Dennoch würden Bauunternehmen und Bauträger immer 100 Prozent aller Normen einhalten, weil sie Schadenersatzforderungen vorbauen müssten, was die Baukosten stark in die Höhe treibe.

„Niedersächsische Baurechtsreform wäre eine große Erleichterung“

Die gemeinsame Erklärung des „Norddeutschen Wohngipfels“ wurde nicht nur von den Ministern und Senatorinnen unterzeichnet, sondern auch von Susanne Schmitt, Direktorin des vdw Niedersachsen Bremen und Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern). Derzeit scheint die Einigkeit zwischen den norddeutschen Landesregierungen und den Verbänden der Wohnungswirtschaft groß. Die laufenden Bemühungen zur Reform der Landesbauordnungen finden jedenfalls die volle Zustimmung der Interessenverbände. So werde etwa der Wegfall der Stellplatzpflicht Baumaßnahmen spürbar vergünstigen, was unmittelbar die Mieterhaushalte entlaste, sagt vdw-Direktorin Susanne Schmitt. Zudem biete die Einführung des Gebäudetyps E neue Möglichkeiten.

Die vom niedersächsischen Landeskabinett vorgelegte Baurechtsreform will neben dem Neubau vor allem auch den Um-  und Ausbau von Bestandsgebäuden wesentlich erleichtern. Soll zum Beispiel ein 50 Jahre altes Wohngebäude durch eine Etagenaufstockung erweitert werden, so „muss der neue Teil des Gebäudes nicht mehr können als der alte“, wie es der niedersächsische Bauminister Olaf Lies auf der Pressekonferenz ausdrückte. Sein Reformentwurf geht demnächst in die parlamentarische Beratung des Landtags. Insider gehen davon aus, dass mit erheblichem Widerspruch zu rechnen ist. So wenden sich beispielsweise die Kommunen gegen die Abschaffung der Stellplatzverordnung. Denn wer den Wohnungsbau heute günstiger machen will durch den Verzicht auf Tiefgarage und Parkplätze, muss sich von der Stellplatzpflicht bei der Kommune freikaufen. Den Stadtkämmerern gingen also durch die Baurechtsreform Einnahmen verloren.

>> Gastkommentar von Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, in der IVV: Eine schlanke Bauordnung für alle schaffen?

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
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