Von Stundungsanträgen berichteten die Unternehmen in rund 6.500 Fällen – das waren 0,29 Prozent der Mietverhältnisse und ein Minus von 2,3 Millionen Euro.
Bei der Gewerbevermietung fielen die Auswirkungen wesentlich negativer aus: Bei rund 1.240 betroffenen Mietverhältnissen summiere sich das Minus ausgefallener Monatsmieten laut Umfrageergebnissen auf 3,7 Millionen Euro. Die Summe gestundeter Mieten beliefe sich bei rund 2.800 betroffenen Mietverhältnissen auf insgesamt 9,4 Millionen Euro.
Investitionen in die Instandhaltung werden zurückgefahren
Für den Monat Mai rechnete die Wohnungswirtschaft zum Zeitpunkt der Umfrage angesichts anhaltender Einschränkungen, zunehmender Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit mit deutlich höheren Zahlungsausfällen und Stundungen. Drei Viertel der Unternehmen (75 Prozent) gaben in der Umfrage an, dass sie in Zukunft höhere Mietausfälle erwarten. Infolge zunehmender Zahlungsausfälle sah sich mehr als ein Fünftel der befragten Wohnungsunternehmen (21 Prozent) bereits gezwungen, die Investitionen in die Instandhaltung zurückzufahren.
Fast ein Viertel der Unternehmen (24 Prozent) plane, Investitionen in weitere Modernisierungsmaßnahmen zu senken. Die größten Einschränkungen herrschten im April bei der Vermietung von Wohnungen: Bei über der Hälfte der befragten Unternehmen sei normale Arbeit hier nur mit großen Einschränkungen (42 Prozent) oder gar nicht (11 Prozent) möglich. Bei der Betreuung von Mietern habe die Hälfte der Wohnungsunternehmen mit großen Einschränkungen (41 Prozent) zu kämpfen oder könne diese gar nicht (9 Prozent) durchführen.
Bei Instandhaltung und Wartung sehe sich fast ein Drittel der Befragten (28 Prozent) mit großen Einschränkungen konfrontiert, bei
Bau- und Modernisierungstätigkeiten fast ein Viertel (24 Prozent).
Auch bei der Nachfrage nach Mietwohnungen lassen sich nach Angaben der Wohnungsunternehmen seit Beginn der Corona-Krise Anfang Februar 2020 Auswirkungen beobachten: Mit 55 Prozent berichtet mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen von einem Nachfragerückgang.
GdW-Präsident Axel Gedaschko über die wirtschaftliche Lage im Mai und schnell ausgezahltes Wohngeld in Form eines Darlehens:
„Die Menschen brauchen jetzt Wohngeld“
Frage: Wie hat sich die wirtschaftliche Situation der Wohnungsunternehmen im Mai entwickelt?
Wir stellen eine sehr unterschiedliche Lage fest. Wohnungsunternehmen mit einer höheren Beimischung von Gewerbeeinheiten haben massive Ausfälle. Zweitens hat ein Großteil der Unternehmen, die im Rahmen ihrer Liquiditätsplanung Mieterhöhungen vorgesehen hatten, davon Abstand genommen. Wenn beides zusammenkommt, starke Ausfälle bei Gewerbemieten und Verzicht auf Mietsteigerungen, dann macht sich das bei Unternehmen, die mit zwei bis vier Prozent Rendite rechnen, natürlich bemerkbar.
Es überlegen derzeit 20 bis 25 Prozent der Unternehmen, Modernisierungen und Instandhaltungen zurückzufahren. Wir sehen aber gleichzeitig, dass beim Neubau keine Einschränkungen vorgenommen werden. Es gibt leichte Zeitverzögerungen, allerdings funktioniert es in der Regel noch.
Frage: Das Gegenmittel, das der GdW und seine Regionalverbände seit Wochen vorschlagen, ist der „Sicher-Wohnen-Fonds“. Warum dringen Sie bei der Politik mit diesem Vorschlag nicht durch?
Wir haben an einigen Stellen verbal sehr wohlwollende Unterstützung erfahren. Aber in der Tat werden wir auf die bestehenden Hilfsinstrumente verwiesen. Aber das ist genau der Punkt, warum wir den Fonds gemeinsam mit dem Mieterbund fordern.
Wie sehen, dass das sehr sinnvolle Hilfsinstrument „Wohngeld“ jetzt nur bedingt greift. In Zeiten von Corona befinden sich viele Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung im Homeoffice. Die Antragszahlen sind um 30 bis 50 Prozent gestiegen. Schon in der Vergangenheit gab es Bearbeitungszeiten von drei bis vier Monaten. Die Möglichkeit für Online-Anträge besteht lediglich in einigen Kommunen in Schleswig-Holstein und NRW. Das bedeutet, die Bearbeitungszeiten verlängern sich in einer Zeit, in der die Menschen dringend auf Geld angewiesen sind. Wohngeldstufen oder Wohnungsgrößen oder Einkommenshöhe jetzt als Berechnungsgrundlagen zu nehmen, halten wir für verfehlt.
Die Bürger brauchen das Geld schnell. Die Idee ist, mit einem zinslosen Darlehen diese lange Zeit der Antragsbearbeitung zu überbrücken und erst hinterher in Ruhe zu prüfen. Für die Rückzahlung sollte eine Zeitspanne von fünf Jahren eingeräumt werden.
Frage: Sie fordern also keinen Zuschuss für die Mietzahlungen, der nicht zurückgezahlt werden
müsste?
Es geht in der ersten Stufe um ein zinsloses Darlehen, das dann geprüft wird auf ein erweitertes Wohngeld. Auf Wohngeld besteht ja ein Rechtsanspruch und wir sagen, in dieser Zeit möchten die Menschen ein erweitertes Wohngeld, weil sie sich der Situation nicht so schnell anpassen können.
Die Fragen stellte Thomas Engelbrecht, Chefredakteur der IVV