Gut gemeint, aber nicht gut gemacht?
Ein Kritikpunkt des ZIA ist unter anderem, dass eine allgemeine ‚Solarpflicht‘ bei Neubau und umfangreichen Sanierungen lediglich das Bauen und die Modernisierung des Gebäudebestands weiter verteuern würde, ohne maßgeblich zum Klimaschutz beizutragen.
ZIA-Präsident Andreas Mattner plädiert für Maßnahmen, die technologieoffen, wirtschaftlich tragfähig und klimaschützend zugleich sein sollten.
Auch sei die pauschale Regelung, die Kosten für steigende CO2-Preise einseitig Hauseigentümern aufzubürden, nicht durchdacht. Es müsse aufgerechnet werden, wieviel der Vermieter bereits in eine energetische Sanierung investiert habe, alles andere gäbe falsche Ansätze und wäre ungerecht.
ZIA entwickelte differenziertes Modell für Aufteilung der CO2-Kosten
Auch nach Auffassung des Interessenverbandes müsse die Quote der energetischen Sanierung steigen. Anreiz hierfür wäre ein differenziertes und faires Modell für die Aufteilung der CO2-Kosten - zum Beispiel aus dem Hause ZIA. Die würde Vermieter- und Mieterinteressen ausgleichen.
Die angekündigte Erhöhung der energetischen Standards beim Gebäudeenergiegesetz bei Neubauten auf KfW 40 und bei Sanierungen auf KfW 55 lehnt der ZIA ebenfalls ab. Es hätte sich schon lange herausgestellt, dass beim Wohnen auf diesem Weg viel Geld mit wenig Effekt in Dämmung mit einer schlechten cradle to cradle Bilanz verpufft, während bei den meisten Gewerbeimmobilien Dämmung gar zu mehr Kühlung und damit einer negativen Ökobilanz führt.
„Die Ansätze sind alle gut gemeint, aber nicht durchdacht. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Technologieoffenheit sind die jetzigen Anforderungen im GEG 2020 insbesondere für Nichtwohngebäude gerade noch erfüllbar, eine weitere Verschärfung wäre nicht zielführend“, erläuterte der ZIA-Präsident.
Quelle: ZIA
CO2-Kostenaufteilung bei Gebäuden: Vermieter sollen jetzt doch nichts zahlen
Im Januar 2021 war innerhalb der Koalition scheinbar über ein solches differenziertes Modell beraten worden, bei dem sich
die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz von Gebäuden orientieren sollte, wollte die Deutsche Presse-Agentur aus
Regierungskreisen erfahren haben. Damals hieß es, dass bei „schlecht renovierten“ Gebäuden Vermieter mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen sollten, bei „gut sanierten“ Gebäuden weniger als die Hälfte. Damit sollten Vermieter belohnt werden, wenn sie zuvor in Energieeffizienz investiert haben.