CO2-Steuer auf Heizkosten

Habecks Stufen-Modell wird zum Zankapfel in der Koalition

Die FDP lehnt den von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgestellten Stufenplan zur Finanzierung der CO2-Heizkosten in seiner jetzigen Version ab.

Prinzipiell ist die Aufteilung der CO2-Steuer in der Ampel-Koalition unstrittig. Foto: Adobestock/Bluedesign
Prinzipiell ist die Aufteilung der CO2-Steuer in der Ampel-Koalition unstrittig. Foto: Adobestock/Bluedesign

Bisher tragen allein die Mieter die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe. Künftig sollen – abhängig vom Gebäudezustand – auch die Vermieter in die Pflicht genommen werden. Ziel ist es, Anreize für die energetische Sanierung zu setzen. Je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter die Heizung ist, desto höher soll die CO2-Last für den Vermieter ausfallen und desto höher die Entlastung für die Mieter.

Gegenüber der IVV Immobilien vermieten & verwalten sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Lukas Köhler, mit dem Vorschlag liege lediglich eine Diskussionsgrundlage auf dem Tisch. „Wir wollen mit einem Stufenmodell eine faire Aufteilung des CO2-Preises erreichen. Wichtig ist, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Daher haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, das Stufenmodell an der Energieeffizienz und nicht am CO2-Ausstoß auszurichten.

Daran sollten wir ebenso festhalten wie an einer Bewertung im Einzelfall, anstatt den Gesamtanteil aller Mieter in Deutschland bei 50 Prozent zu deckeln“, sagte Köhler der IVV. Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers sei noch weit von einem einigungsfähigen Konzept entfernt. Den Anteil für die Mieter zu deckeln, würde dem Verursacherprinzip fundamental widersprechen. „Wenn nicht mehr der Einzelfall zählt, haben viele Vermieter keinen Anreiz für klimafreundliche Investitionen. Eine solche Regelung würde dem Klimaschutz daher einen Bärendienst erweisen“, sagte Köhler. Vermieter, die bereits durch energetische Modernisierungen CO2-Emissionen des Gebäudes gesenkt haben, sollten prozentual weniger belastet werden. 

FDP verlangt unbürokratische Festlegung der Gebäudeklassen

Den CO2-Ausstoß zum entscheidenden Kriterium machen zu wollen, würde zudem einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Vermieter bedeuten, da die notwendigen Daten kompliziert erhoben werden müssten. Ein Modell nach Effizienzklassen ließe sich hingegen unbürokratisch umsetzen, da etwa Energieausweise ohnehin schon für die meisten Gebäude vorliegen.

SPD unterstützt Habecks Stufenmodell

Im Gegensatz zur FDP unterstützt die SPD-Fraktion das Eckpunkte-Papier aus dem Wirtschaftsministerium. „Mit der zügigen Einigung schlägt die Regierung ein Modell mit sieben Stufen vor, das den Anforderungen an eine gerechte Aufteilung der CO2-Kosten in Abhängigkeit vom Gebäudezustand entspricht“, sagte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernhard Daldrup, in einem Interview des Handelsblatts.

Die finanzielle Beteiligung der Mieterinnen und Mieter sei dabei abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Je mehr CO2 es ausstößt, desto höher ist der Anteil der Vermieter, so Daldrup.

Die Union sprach sich für eine „bürokratiearme und praxisnahe“ Regelung aus. Jan-Marco Luczak, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, hält den aktuellen Stufenplan nicht für eine endgültige Lösung. „Auf den ersten Blick erscheinen sieben Effizienzklassen sehr kompliziert“, so der Unionspolitiker.

Das steht im Koalitionsvertrag der Ampelregierung

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP heißt es zur CO2-Steuer: „Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen. Wir wollen zum 1. Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen einführen, das die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt.“ Dabei setzt sich die Regierung selbst unter Zugzwang, denn weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin bzw. Mieter geteilt.“

Autorin: Christina Hövener-Hetz

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