Hat Berliner Mietendeckel Bestand in Karlsruhe?
Der Berliner Abgeordnete Jan-Marco Luczak koordiniert das Verfahren für die Abgeordneten der CDU/CSU. Nach seinen Angaben unterstützen insgesamt 284 Bundestagsabgeordnete die abstrakte Normenkontrolle. Allein 204 Unions-Abgeordnete hätten den Antrag unterschrieben. Mit den 80 Unterschriften aus der FDP-Fraktion riefen insgesamt 40 Prozent aller Bundestagsabgeordneten Karlsruhe an. Ausreichend wäre ein Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages. „Mit der abstrakten Normenkontrolle wollen wir möglichst schnell wieder Rechtssicherheit herstellen“, so Luczak in einer Pressemitteilung. „Dem Mietendeckel steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Da geht es nicht um juristisches Neuland, sondern das Gesetz bewegt sich im verfassungsrechtlichen Niemandsland.“ Genau diese Frage soll das höchste deutsche Gericht nun klären. Hinter der „abstrakten Normenkontrolle“ steckt die Möglichkeit, ein beschlossenes Gesetz in Karlsruhe daraufhin überprüfen zu lassen, ob es verfassungswidrig ist – unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit des Antragstellers. Kritiker stehen auf dem Standpunkt, das Land Berlin habe mit dem weitgehenden Verbot von Mieterhöhungen gegen den Grundsatz verstoßen, dass die Regelung des Mietrechts Bundesangelegenheit sei.
Mieterhöhungen sind derzeit in Berlin praktisch verboten
Seit Februar ist das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ in Kraft. Für rund 1,5 Millionen Wohnungen sind die Mieten auf dem Niveau eingefroren, das sie im Juni 2019 hatten. Der Senat hat in Abhängigkeit vom Erstbezugsjahr und der Ausstattung gesetzliche Mietobergrenzen festgelegt. Neuvertragsmieten dürfen diese Obergrenzen nicht übersteigen. Ab November müssen Mieten, die 20 Prozent über der Grenze liegen abgesenkt werden – sofern die Verfassungsrichter den Mietendeckel im Zuge der Normenkontrolle nicht antasten. (Red.)
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