Ampel-Regierung beschließt 10-Stufen-Modell

Immobilieneigentümer werden ab 2023 an der CO2-Steuer beteiligt

Die CO2-Steuer werden zukünftig nicht allein Nutzer und Mieter von Gebäuden zahlen, sondern anteilig auch Immobilieneigentümer. Darauf haben sich Bundesbauministerin Klara Geywitz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann geeinigt.

Ab 2023 wird die Abgabe auf Kohlendioxid zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Foto: Adobestock/Bluedesign
Ab 2023 wird die Abgabe auf Kohlendioxid zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Foto: Adobestock/Bluedesign

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Bislang müssen allein Mieter diese Steuer zahlen. Kritiker wenden ein, dass Mieter von Wohnungen und Gewerberäumen keinen Einfluss auf die Haustechnik haben, weil allein Vermieter Modernisierungs- und Investitionsentscheidungen treffen. Der jetzige Beschluss der Ampel-Regierung soll Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Die Bundesregierung sieht jetzt ein Stufenmodell vor.

Das Stufenmodell auf einen Blick

Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell werde die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter geknüpft. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen könne es geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Das Stufenmodell gelte für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen fossile Brennstoffe genutzt werden. Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2-Kosten solle über die Heizkostenabrechnung erfolgen.

Das gilt für Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Gewerberäumen greife zunächst eine 50:50-Aufteilung. Die Mietparteien könnten, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Bespiel über die Mietkosten vereinbaren. Das Stufenmodell soll perspektivisch auch auf die Nichtwohngebäude angewendet werden. Aufgrund der Heterogenität dieser (u.a. Größe, Nutzungsarten, Verbrauch) fehlten derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können. Die Daten sollen in den kommenden zwei bis drei Jahren bereitgestellt werden. Die Regelung zur Aufteilung der CO2-Steuer soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Bundesbauministerin Klara Geywitz spricht von einer „fairen Verteilung der Kosten“. Millionen Mieter würden durch das Gesetz entlastet. „Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass der CO2-Preis seine beabsichtigte klimapolitische Lenkungswirkung im Gebäudesektor entfalten kann. Vermieter erhalten einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren. Mieter bleiben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken.“ Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann spricht zusätzlich von einer „bürokratiearmen Lösung“.

Interessenverbände sehen Immobilieneigentümer benachteiligt

ZIA-Präsident Andreas Mattner begrüßt in einer ersten Stellungnahme zwar prinzipiell die Entscheidung der Ampel-Regierung für ein Stufenmodell, kritisiert aber gleichzeitig, dass bei der Bemessung der Abgabe auf die CO2-Intensität der Verbrauchswerte abgestellt werde. Dies führt zu einer ungerechtfertigten Belastung der Vermieter, wenn Mieter unsachgemäß heizen.“ Zu kurz greift nach Mattners Ansicht die angestrebte 50:50-Aufteilung der CO2-Steuer bei Gewerbeimmobilien. Das sei zu undifferenziert und bestrafe Eigentümer, die bereits viel in Sanierung investiert haben. Die von der Regierung als Rückfalloption genannte individuelle Lösung über die Vertragsfreiheit sei „eine Mogelpackung“, denn sie komme nur zustande, wenn beide Parteien zustimmen. Der ZIA sieht ein Stufenmodell bei Gewerbeimmobilien als möglich an und schlägt den GEG-Standard als Maßstab für die Verteilung vor. Erreicht die Immobilie diesen, sei die vollständige Umlagefähigkeit möglich, ansonsten beteilige sich der Vermieter anteilig an den CO2-Kosten.

„Das vorgestellte Stufenmodell bei der CO2-Bepreisung ist keine faire Lösung“, findet Haus & Grund- Präsident Kai Warnecke. Mieter entschieden, wie viel sie heizen und duschen. Also müssten sie auch vollständig die Kosten dafür tragen. „Statt der Aufteilung sollte ein Pro-Kopf-Klimageld aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert werden. Einkommensschwache Mieter und Selbstnutzer würden so am effektivsten entlastet und der CO2-Preis könnte seine volle Wirkung entfalten. Der Ampel-Kompromiss macht beides zunichte“, stellte Warnecke fest.

Deutscher Mieterbund will schnellere Entlastung

Angesicht der seit Monaten in die Höhe gehenden Energiekosten kritisiert der Deutsche Mieterbund, dass die beschlossene Aufteilung des CO2-Preises erst ab 2023 gelten soll. Die Mehrkosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung betragen nach Berechnungen des Mieterbundes allein 2022 durch die CO2-Abgabe 130 Euro (Gas) bzw. 190 Euro (Heizöl) und steigen bis 2025 auf 238 Euro (Gas) bzw. 350 Euro (Heizöl) jährlich. (Red.)

 

Über die Mietpreisbremse wurde in den Medien viel berichtet, doch wann ist sie anwendbar? Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob sie bei der Bestimmung der neuen Miete die Mietpreisbremse beachten müssen.
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