Nach Drohungen und Schikane

Nachbar muss Kosten für neues Zuhause ersetzen

Wer seine Nachbarinnen und Nachbarn laufend bedroht und schikaniert, muss ihnen die Kosten ersetzen, wenn diese deshalb umziehen und ein neues Haus erwerben.  Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Mann zum Schadenersatz in Höhe von 44.000 Euro verurteilt.

Drohungen und Schikanen von Nachbarn können durchaus strafbar sein. Foto: Adobstock/stephm2506
Drohungen und Schikanen von Nachbarn können durchaus strafbar sein. Foto: Adobstock/stephm2506

Der Mann hatte die benachbarte vierköpfige Familie, die in einem Eigenheim lebte, über mehrere Jahre schikaniert. Er beleidigte sie mehrmals heftig, drohte, sie umzubringen, und verfolgte den Nachbarn einmal sogar mit einem Beil. Die Familie entschloss sich daher, in eine Mietwohnung umzuziehen. Nach einigen Monaten kauften sie ein neues Familienheim und verkauften ihr seitheriges Anwesen. Sie verklagten ihren Nachbarn, ihnen die dabei entstandenen Schäden zu ersetzen.

Das Gericht gab der Klage in Höhe von 44.000 Euro statt. Der Mann habe sich strafbar gemacht und die Familie so sehr bedroht, dass sie sich in ihrem Haus nicht mehr sicher fühlte. Es verurteilte den Mann zum einen, der Familie die Umzugskosten und die Mieten zu ersetzen, die bis zum Kauf eines neuen Hauses anfielen. Zum anderen muss dieser auch die Notarkosten und Grunderwerbsteuer begleichen, die der Familie durch den Kauf eines neuen Hauses entstanden. Das Gericht begründete dies damit, dass die Familie seither in einem eigenen Haus gelebt hatte. Es sei daher angemessen, diese im Vergleich zu einer Mietwohnung höherwertige Wohnsituation wieder herzustellen.

(OLG Karlsruhe, Urteil vom 5.11.2021, Az.: 10 U 6/20)

Quelle: Wüstenrot Bausparkasse AG

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