Heizkostenverordnung

Wegfall des Wärmepumpen-Privilegs

Zum 1. Oktober 2024 treten Änderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft, die die Abrechnung von Wärme und Warmwasser in Mehrfamilienhäusern neu regeln. Ab diesem Datum gelten auch für mit Wärmepumpen versorgte Gebäude die Regelungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, wie sie bereits für Erdgas- und Heizölkessel oder Fernwärme verpflichtend sind.

Der DEUMESS e.V., Interessenvertretung für mittelständische und regionale Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche, teilt mit, dass die transparentere Abrechnung von Wärmepumpen den Anreiz steigern würde, Strom zu sparen. BILD: DEUMESS e.V.
Der DEUMESS e.V., Interessenvertretung für mittelständische und regionale Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche, teilt mit, dass die transparentere Abrechnung von Wärmepumpen den Anreiz steigern würde, Strom zu sparen. BILD: DEUMESS e.V.

Mehr Transparenz in der Wärme- und Warmwassernutzung

Die Änderungen der HKVO regeln entsprechend sowohl die Verpflichtung zur Abrechnung als auch die Verpflichtung zu Ausstattung mit dafür benötigten Erfassungsgeräten neu:

  • In Paragraph 7 der HKVO werden entsprechend die „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“ als umlagefähige Kosten ergänzt.
  • In Paragraph 9 der HKVO werden Wärmepumpen explizit als Energiequelle genannt, deren Kosten auch für die gemeinsame Erzeugung von Wärme und Warmwasser verteilt werden müssen.
  • In Paragraph 11 der HKVO entfällt das sogenannte Wärmepumpen-Privileg, indem Wärmepumpen explizit aus der Liste der Ausnahmen gestrichen werden, für die keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen muss.
  • Gemäß der Änderung von Paragraph 12 der HKVO müssen Gebäude, die mit Wärmepumpen versorgt werden, zudem bis spätestens Ende September 2025 mit entsprechenden Zählern nachgerüstet werden, um die verbrauchsabhängige Abrechnung überhaupt zu ermöglichen.

Wärmepumpen sind eine zentrale Technologie für die nachhaltige Wärme- und Warmwassererzeugung in Gebäuden

Mit der Einführung neuer Regelungen im Rahmen der Betriebskostenverordnung (BKVO) und der Heizkostenverordnung (HKVO) wird die verbrauchsabhängige Abrechnung auch für den Stromverbrauch von Wärmepumpen verpflichtend. Die entsprechenden Änderungen der Betriebskostenverordnung gelten bereits ab dem 1. Januar 2024. Die Änderungen der Heizkostenverordnung treten nun zum 1. Oktober 2024 in Kraft. Der Gesetzgeber erkennt damit die zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen in der Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern an und betont den wichtigen Beitrag, den Verbrauchstransparenz für die Einsparung von Energiekosten leistet.

Quelle: DEUMESS e.V.

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