WEG-Beschluss

Ernstfall Immobilien-Erbe

Tritt der Erbfall ein, gilt es meist einige komplizierte Fragen zu beantworten – vom möglichen Ausschlagen des Erbes über die Gültigkeit des Testaments bis hin zu steuerrechtlichen Fragen. Wir stellen einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis vor.

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Tritt der Erbfall ein, dann hat das viele Facetten. Zunächst mal trifft es die allermeisten Menschen schwer, weil ein geliebter Angehöriger gestorben ist. Dann sind aber auch komplizierte Fragen zu beantworten – vom möglichen Ausschlagen des Erbes über die Gültigkeit des Testaments bis hin zu steuerrechtlichen Fragen. Wir stellen einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis vor.

Eine Erblasserin hatte eine Eigentumswohnung hinterlassen. Nach ihrem Tod entstanden durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft neu begründete Wohngeldschulden. Der Erbe weigerte sich, dafür aufzukommen. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 05.07.2013; Az.: V ZR 81/12) sah dies anders und verpflichtete den Erben zur Zahlung. Dessen Haftung sei nicht auf den Nachlass beschränkt, sondern reiche auch bis zum eigenen Vermögen. Durch sein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses entstehe spätestens nach Annahme der Erbschaft oder Ablauf der Ausschlagungsfrist und der faktischen Möglichkeit der Wohnungsnutzung eine Eigenschuld.

Wenn ein Vermieter beim Nachlassgericht um Mitteilung der Erben des verstorbenen Mieters bittet, so ist diese Auskunft nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 01.10.2018; Az.: 2 W 98/17) kostenpflichtig. Das Nachlassgericht hatte dem Antragsteller mitgeteilt, die Erben seien nicht bekannt und dafür eine Gebühr in Höhe von 15 Euro in Rechnung gestellt.

Erben sind nicht nur dazu da, Geld und Sachwerte in Empfang zu nehmen. Sie müssen sich um viele Fragen kümmern – bis hin zur Bestattung der Erblasserin oder des Erblassers. Ein Mann ließ für seinen verstorbenen Bruder ein aufwendiges Mausoleum errichten, nachdem dieser zuvor übergangsweise in einem einfacheren Grab bestattet worden war, und machte die Kosten dafür in der Erbschaftssteuererklärung geltend. Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 01.09.2021; Az.: II R 8/20) entschied, auch für ein solch teures Zweitgrab seien Kosten in angemessener Höhe grundsätzlich abzugsfähig. Das bemesse sich auch am Lebenswandel und den religiösen Vorstellungen des Verstorbenen sowie an der Höhe der Hinterlassenschaft.

Wenn jemand einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück erbt, dann ist vom anteiligen Verkehrswert gegebenenfalls ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen. Das liegt daran, dass ein solcher Miteigentumsanteil eine niedrigere Verkehrsfähigkeit hat, weil er für eventuelle Käufer mit erheblichen Risiken verbunden ist. Das Finanzamt hatte 75.000 Euro in Anschlag gebracht. Das Finanzgericht Münster (Urteil vom 24.11.2022; 3 K 1201/21; Revision beim BFH unter dem Az.: II R 57/22 anhängig) reduzierte diesen Betrag auf 60.000 Euro.

Werden geschäftsunfähige Personen zum Erben, dann braucht es eine betreuungsrechtliche Genehmigung, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Die Betreuerin eines Erben hatte zwar die Frist gewahrt und das Erbe abgelehnt, aber bis zur offiziellen Genehmigung dieser Entscheidung durch das Betreuungsgericht wurde die vorgesehene Frist deutlich überschritten. Trotzdem sei noch eine Ausschlagung möglich gewesen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 22.07.2024; Az.: 14 W 28/24). Die Frist sei automatisch gehemmt gewesen, während das betreuungsrechtliche Genehmigungsverfahren lief.

Ein Sohn wollte das Pflichtteilsrecht aus dem Erbe seiner Mutter geltend machen. Die Mutter hatte seinem Bruder eine Eigentumswohnung teilentgeltlich übertragen. Um seine Ansprüche belegen zu können, musste der Pflichtteilsberechtigte den Wert des Nachlasses recherchieren. Seine Auskünfte durfte er nach einem Urteil des OLG München (Urteil vom 15.02.2024; Az.: 34 Wx 36/24)beim Grundbuchamt einholen. Dazu zählteeine das Grundstück betreffende Rechnung, die ihm zunächst verweigert worden war.

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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