Rauchmelder - Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. stellt Alternativen vor

Rauchmelder kosten nur wenige Euro und können Leben retten. Doch seit es die Rauchmelderpflicht in den meisten der deutschen Bundesländer gibt, entwickelt sich das Thema für Wohnungseigentümer und Vermieter oft zum Problem. Die Umsetzung der Vorschriften sei nicht klar geregelt, kritisiert der Verband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE).

FOTO: MIKE HENNING
FOTO: MIKE HENNING

Das schafft Raum für Juristen und Versicherungen, die Anforderungen auszulegen. Haben Wohnungseigentümer also nur die Wahl zwischen aufwendiger, teurer Technik oder drohender Haftung?

Nein! Wohnen im Eigentum e.V. hat ausgelotet, was im Einzelnen zu tun ist und gibt vier wichtige Ratschläge für Wohnungseigentümer und Vermieter. 

1. Wohnungseigentümer sollten sich mit dem Thema beschäftigen, als WEG einen Beschluss zu den Rauchmeldern fassen und die Umsetzung dokumentieren.

2. Die teuerste Lösung ist nicht automatisch auch die sicherste und passendste. Denn den einen, garantiert von der Versicherung gedeckten, prozesssicheren und korrekten Weg gibt es nicht – weder in den Vorschriften noch in Form von einschlägigen Urteilen.

3. WEGs sollten passgenaue, maßgeschneiderte Lösung entwickeln – dann wird es zumindest sehr schwer, ihnen die Verletzung der Rauchmelderpflicht zu unterstellen! Die WiE-Alternativen hierzu:

  • Die einzelnen Wohnungseigentümer installieren und warten die Rauchmelder selbstständig und verantwortungsbewusst; sie führen Protokoll darüber. (Vorgehensweise für kleine WEGs mit guten nachbarschaftlichen Beziehungen).
  • Ein verlässlicher Hausmeister überprüft die vorhandenen Rauchmelder, installiert fehlende und übernimmt für alle die Wartung. Er führt darüber Buch.
  • Es wird eine externe Firma mit der Installation und Wartung beauftragt (Kostenvoranschläge einholen und gut vergleichen!). Diese berücksichtigt vorhandene Rauchmelder und übernimmt auch deren Wartung.
  • Es wird eine externe Firma beauftragt, neue Rauchmelder anzubringen, die alten abzubauen und die Wartung der neuen zu übernehmen (für sehr große WEGs oder bei größtem Sicherheitsbedürfnis zu empfehlen).

4. Engagierten Miteigentümer und Mieter nicht verärgern! Deren Rauchmelder sollten mit einbezogen werden!

Sollten dennoch Probleme und Schwierigkeiten mit Verwaltungen oder Unternehmen auftauchen, wäre dies ein Fall für die Verbraucherstreitschlichtung, so der Verband.

Das ausführiche Informations-Blatt: „21 FAQs mit vielen Tipps rund um die Installation und Wartung von Rauchmeldern" gibt es beim Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V.

► siehe auch Fokus-Thema im September, Heft 09/2015 erscheint am 8.09.2015

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Gerätepflicht: Rauchwarnmelder (07.09.15)
Rauchwarnmelder mit APP (07.10.15)

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