Rauchwarnmelder im Test

Allseits bekann ist: Ein Rauchmelder kann Leben retten. Ein lauter Alarm soll verhindern, dass ein Brand unbe­merkt bleibt. Die Stiftung Warentest testete 20 Rauchmelder mit und ohne Funk­vernetzung zu Preisen von 17 bis 103 Euro. 10 Geräte erreichten das Qualitäts­urteil gut. Ende 2015 endete in drei Bundes­ländern die Über­gangs­frist für den Einbau.

FOTO: HEKATRON
FOTO: HEKATRON

Sechs der getesteten 20 Rauchmelder können per Funk miteinander kommunizieren. Ihre Preise liegen zwischen 60 und 103 Euro. Die anderen Modelle sind deutlich preis­werter: Sie kosten zwischen 17 und etwa 32 Euro. Gute Rauchmelder sind bereits für 20 Euro erhältlich. Umge­rechnet auf eine zehnjäh­rige Nutzungs­dauer sind dies nur 2 Euro pro Jahr. Ausgerechnet das teuerste Produkt im Test, ein Funk­rauchmelder, funk­tionierte beim Brand­versuch nicht. Es löste keinen Alarm aus. Das test-Qualitäts­urteil lautet daher mangelhaft.

Je größer das Haus und je mehr Zwischentüren den Alarm­ton dämpfen, desto sinn­voller kann die Installation von funk­vernetz­baren Rauchmeldern sein. Registriert einer von ihnen verdächtigen Rauch, funkt er dies an die anderen Melder und alle schlagen gemein­sam Alarm. Der ist dann über­all im Haus zu hören. Im Praxis­test lauten die Urteile für die Funk­vernetzung dreimal „sehr gut“, zweimal „befriedigend“ und einmal „ausreichend“. Grund für die schlechte Note: Im Muster­haus mit Stahlbeton­decken erwies sich die Kommunikation als stör­anfäl­lig.

Ausführungen mit und ohne Funk
Im Februar 2016 wurden die Ergeb­nisse der Stiftung Warentest für zwei weitere Rauchmelder ergänzt. Es handelt sich um die Geräte Genius Plus und Genius Plus X der Firma Hekatron. Das Gerät Genius Plus X erhielt das Qualitätsurteil 2,2.

Das Gerät Genius Plus eignet sich zur Überwachung einzelner Räume. Der Genius Plus X ist baugleich, aber mit Funkmodul samt Zusatzbatterie ausgestattet. Mehrere dieser Geräte lassen sich miteinander vernetzen, um größere Häuser oder Wohnungen zu überwachen. Beide Hekatron-Modelle können per Smartphone-App gewartet werden.

Einbaupflicht für Neubauten bald bundesweit
Die meisten Landes­bau­ordnungen fordern die Installation von Rauchmeldern in Schlaf- und Kinder­zimmern sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen. Die Einbaupflicht gilt hier in jedem Fall für Neubauten und genehmigungs­pflichige Umbauten. Für die Nach­rüstung in Altbauten gelten mitunter noch Über­gangs­fristen. Diese endeten zum Beispiel in Bremen, Nieder­sachsen und Sachsen-Anhalt Ende 2015. Die beiden Bundes­länder, in denen bislang noch keine Einbaupflichten gelten (Berlin, Brandenburg), wollen ihre Landes­bau­ordnungen in Kürze ändern.

Weiterführende Links:
https://www.test.de/Rauchmelder-Gute-Melder-ab-20-Euro-der-teuers...

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