Aufbewahrungspflichten des Vermieters nach Ende des Mietverhältnisses

Gericht: LG
Urteil vom: 30.12.2013
Aktenzeichen: 25 T 138/13
Stadt: Darmstadt

1106
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Vermieter muss Post des ehemaligen Mieters aufbewahren und zur Abholung bereithalten.

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