Eigenbedarfskündigung zum Zweck des Getrenntlebens
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14. März 2013, 10:42 Uhr
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann es genügen, wenn Ehegatten sich ernsthaft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben.
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