Eigenbedarfskündigung zum Zweck des Getrenntlebens

Gericht: LG
Urteil vom: 14.12.2012
Aktenzeichen: 5 S 42/12
Stadt: Heidelberg

1106
Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann es genügen, wenn Ehegatten sich ernsthaft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben.

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