Gerüstaufstellung auf dem Nachbargrundstück
1. Ein Grundstückseigentümer darf sein Recht zur Nutzung des Nachbargrundstücks für die Durchführung von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten (Hammerschlags- und Leiterrecht) nur ausüben, wenn er die Arbeiten fristgerecht angezeigt hat. 2. Im Rahmen der Anzeige sind der voraussichtliche Umfang, der Beginn und die Dauer der Arbeiten sowie die Art und der Umfang der Benutzung des Nachbargrundstücks anzugeben. 3. Widerspricht der Nachbar der Nutzung nicht, darf das Grundstück auch ohne ausdrückliche Zustimmung ohne weiteres für die Durchführung der Arbeiten betreten und genutzt werden. 4.
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