Haftung für Schäden wegen Fehlalarms
1106
24. Oktober 2012, 21:13 Uhr
Der Vermieter hat wegen von der Feuerwehr oder Polizei verursachten Schäden an der Mietwohnung keinen Schadensersatzanspruch gegen die alarmierende Person, wenn diese aufgrund der Umstände von einem Notfall ausgehen durfte.
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