Klare Angaben zur Provisionspflicht

Gericht: BGH
Urteil vom: 03.05.2012
Aktenzeichen: III ZR 62/11

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Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Ein Inserat im Internet mit ausdrücklichem Hinweis auf eine zu zahlende Provision genügt für ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages.

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