Kündigung durch Insolvenzverwalter des Mieters
1. Wird über das Vermögen eines Gewerberaummieters das Insolvenzverfahren eröffnet, führt eine auf § 109 InsO gestützte Kündigung durch den Insolvenzverwalter des Mieters auch dann zur Gesamtbeendigung des Mietverhältnisses, wenn über das Vermögen weiterer Mitmieter kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde 2. Die Mietvertragsparteien können vereinbaren, dass im Falle der Kündigung gem. § 109 InsO durch den Insolvenzverwalter eines Mieters, der Mietvertrag mit den übrigen Mitmietern fortgesetzt wird. 3. Ein Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung kommt nur in Betracht, wenn der Mieter die Mietsache vorenthält.
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