Nachzahlungsanspruch nach Ablauf der Abrechnungsfrist
Eine nachträglich erhöhte Grundsteuer kann auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist noch gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden. Die Verjährung des Nachzahlungsanspruches beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Nebenkostenabrechnung dem Mieter zugeht.
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