Nichtladung eines Eigentümers zur WEG-Versammlung

Gericht: BGH
Urteil vom: 20.07.2012
Aktenzeichen: V ZR 235/11

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung, zu der nicht sämtliche Wohnungseigentümer geladen wurden, sind grundsätzlich nur anfechtbar und nicht nichtig. 2. Unterbleibt die Einladung eines oder mehrerer Wohnungseigentümer, um diese(n) in böswilliger Weise von der Teilnahme auszuschließen, sind die gefassten Beschlüsse nichtig.

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