Ordentliche Kündigung bleibt trotz Zahlung wirksam

Gericht: LG
Urteil vom: 16.09.2014
Aktenzeichen: 67 S 290/14
Stadt: Berlin

1106
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Zahlt der MIeter nach einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung ausstehende Mieten nach, beseitigt das nur die Wirkung der außerordentlichen Kündigung.

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