Rückwirkende Fortgeltung des Wirtschaftsplans

Gericht: LG
Urteil vom: 21.06.2013
Aktenzeichen: 5 S 141/12
Stadt: Saarbrücken

1106
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Eine Eigentümergemeinschaft kann die Fortgeltung eines bereits abgelaufenen Wirtschaftsplans auch rückwirkend beschließen.

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