Schadensersatz bei Fehlverhalten eines Handwerkers

Gericht: BGH
Urteil vom: 12.12.2012
Aktenzeichen: XII ZR 6/12

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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Der Vermieter von Geschäftsräumen haftet für Schäden des Mieters, die diesem aufgrund der Verletzung einer mietvertraglichen Fürsorgepflicht durch einen von dem Vermieter mit Bauarbeiten in dem Mietobjekt beauftragten Handwerker entstehen.

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