Schmerzensgeldanspruch eines Wohnungseigentümers

Gericht: AG
Urteil vom: 03.04.2012
Aktenzeichen: 5 C 316/11
Stadt: Tostedt

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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Ein vom Wohnungseigentumsverwalter als Querulant bezeichneter Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Schmerzensgeldanspruch.

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