Spielhalle ist kein Lokal

Gericht: LG
Urteil vom: 02.01.2012
Aktenzeichen: 1 S 21470/09
Stadt: München

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Die Nutzung einer in einer Teilungserklärung als „Lokal“ bezeichneten Teileigentumseinheit zum Betrieb einer Spielhalle ist nicht mit der durch die Bezeichnung „Lokal“ einhergehenden Zweckbestimmung vereinbar. 2. Die Wohnungseigentümer müssen eine Nutzung einer als „Lokal“ zweckbestimmten Teileigentumseinheit als Spielhalle nicht dulden. 3. Mit dem Betrieb einer Spielhalle in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehen Beeinträchtigungen einher, die über das unvermeidliche Maß hinausgehen.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Spielhalle ist kein Lokal
4.6.2024
Schriftform
In § 656a BGB heißt es: Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum...
4.10.2023
Recht
Mit der Teilungserklärung werden Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum begründet, ihr Verhältnis untereinander abgegrenzt, Sondernutzungsrechte eingeräumt und – zumindest in aller Regel – auch die...
27.3.2024
BGH-Urteile
WEG-Gemeinschaften streiten nicht selten über die Instandsetzung von Fenstern, die Optimierung der Heizungsanlage oder Feuchtigkeit im Keller des Mehrfamilienhauses. Da geht es um die Einholung von...
7.2.2023
Recht | Eigentum
In Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es gelegentlich vor, dass einzelne Eigentümer ihre Wohnung ausbauen möchten, um bislang ungenutzte Flächen nutzbar zu machen. Das stößt bei den übrigen...
6.11.2023
Kaufrecht
Bestandsimmobilien werden üblicherweise mit einem sogenannten Gewährleistungsausschluss, das heißt dem Ausschluss der Sachmängelhaftung, verkauft. Stellt sich nach Kaufvertragsabschluss heraus, dass...