Umzüge als besondere Nutzung

Gericht: BGH
Urteil vom: 01.10.2010
Aktenzeichen: V ZR 220/09

1106
Bild: Paul/stock.adobe.com
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Die Festsetzung einer maßvollen und angemessenen Umzugskostenpauschale durch Mehrheitsbe schluss nach § 21 Abs. 7 WEG ist grundsätzlich möglich. Dies entspricht aber nur dann den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Regelungen nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen.

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Redaktion (allg.)

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