Umzüge als besondere Nutzung
Die Festsetzung einer maßvollen und angemessenen Umzugskostenpauschale durch Mehrheitsbe schluss nach § 21 Abs. 7 WEG ist grundsätzlich möglich. Dies entspricht aber nur dann den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Regelungen nicht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen.
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