Verstoß gegen die Betriebspflicht

Gericht: KG
Urteil vom: 12.09.2011
Aktenzeichen: 8 U 141/11

1106
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com

Verstößt der Gewerberaummieter gegen die bestehende Betriebspflicht, kann der Vermieter diese mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Verstoß gegen die Betriebspflicht
1.8.2023
Die Abweichung der (vermeintlich) vereinbarten von der tatsächlichen Fläche bei Mietobjekten ist ein stets wiederkehrender Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter. Die Konstellationen, unter denen...
29.6.2021
Klausel im Mietvertrag
In dem Rechtsstreit ging es um eine Zusicherung des Vermieters über den baulichen Standard einer Mietsache. Diese war aber nicht im Mietvertrag schriftlich festgehalten. Es wurde die Frage behandelt...
23.5.2023
PVT-Systeme: Strom und Wärme aus einem Kollektor
PVT-Kollektoren erzeugen Strom und Wärme aus Sonnenenergie. Kombiniert mit einer Wärmepumpe, entsteht ein hocheffizientes Heizsystem, das die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert und...