Verstoß gegen die Betriebspflicht

Gericht: KG
Urteil vom: 12.09.2011
Aktenzeichen: 8 U 141/11

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Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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Verstößt der Gewerberaummieter gegen die bestehende Betriebspflicht, kann der Vermieter diese mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

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