Vorvermieterbescheinigung gefälscht: Fristlose Kündigung

Gericht: BGH
Urteil vom: 09.04.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 107/13

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Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

1. Der Vermieter muss eine fristlose Kündigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund aussprechen. 2. Fälscht ein Mieter eine vom Vermieter im Rahmen der Vertragsanbahnung erbetene Vorvermieterbescheinigung, kann dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. 3.

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