Vorvermieterbescheinigung gefälscht: Fristlose Kündigung
1. Der Vermieter muss eine fristlose Kündigung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund aussprechen. 2. Fälscht ein Mieter eine vom Vermieter im Rahmen der Vertragsanbahnung erbetene Vorvermieterbescheinigung, kann dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. 3.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸