Wahrung der Schriftform durch E-Mail

Gericht: AG
Urteil vom: 01.03.2013
Aktenzeichen: 23 C 82/13
Stadt: Bergen (Rügen)

1106
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Sieht die Gemeinschaftsordnung Schriftform vor, handelt es sich um gewillkürte Schriftform im Sinne des § 127 Abs. 2 S. 1 BGB.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Wahrung der Schriftform durch E-Mail
9.12.2022
Redlicher Geschäftsverkehr
30.5.2022
Mangel der Mietsache
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seit Längerem geklärt, dass eine Abweichung der im Mietvertrag genannten Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche um 10 Prozent und mehr einen...
25.2.2025
Vom Schriftform- zum Textformerfordernis
Der 1. Januar 2025 hat das deutsche Mietrecht grundlegend verändert. Mit der Einführung des § 578 Abs. 1 S. 2 BGB wurde die starre Schriftform für langfristige gewerbliche Mietverträge durch das...
1.8.2022
Öko-Baustoffdatenbanken
Natürliche Baustoffe liegen im Trend. Wer umweltbewusst planen und bauen will, sollte Öko-Baustoff- und Produktdatenbanken sowie entsprechende Siegel kennen. Wer bietet was?
7.2.2023
Energiemanagement: Effizienz durch Transparenz
Verschiedene Gesetze und Regelungen treiben die Digitalisierung der Wohnungswirtschaft voran und sollen durch mehr Transparenz die Energieeffizienz steigern.