Wahrung der Schriftform durch E-Mail

Gericht: AG
Urteil vom: 01.03.2013
Aktenzeichen: 23 C 82/13
Stadt: Bergen/Rügen

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Sieht die Gemeinschaftsordnung Schriftform vor, handelt es sich um gewillkürte Schriftform im Sinne des § 127 Abs. 2 S. 1 BGB.

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