Wohnungsräumung ohne Titel - kalte Räumung
1. Die Räumung einer Mietwohnung ohne Räumungstitel stellt eine unerlaubte Selbsthilfe des Vermieters dar, für die er verschuldensunabhängig haftet. 2. Im Falle der unerlaubten Räumung muss der Vermieter darlegen und beweisen, dass der vom Mieter geltend gemachte und plausibel dargelegte Schaden nicht eingetreten ist. 3. Der Mieter muss die Anspruchsvoraussetzungen für den geltend gemachten und plausibel dargelegten Schaden nur dann beweisen, wenn der Vermieter ein aussagekräftiges Verzeichnis der in Besitz genommenen Gegenstände erstellt (Inventarverzeichnis) und deren Wert schätzen lässt.
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