Das Haus ist schon etwas älter, bauliche Maßnahmen sind erforderlich, die Wohneigentümer fordern einen Umbau. Oh Schreck.
Somit fängt es schon einmal an: Das WEG-Recht kennt den Begriff "bauliche oder energetische Maßnahmen" nicht.
Zudem sind die Vorschriften zur baulichen Veränderung seit dem 01.12.2020 vollständig „auf den Kopf“ gestellt worden. Die Beschlussfassung ist auf den ersten Blick zwar erleichtert, dennoch steckt auch hier der „Teufel im Detail“.
Anhand von Praxisfällen werden verschiedene bauliche Veränderungen besprochen und Musterbeschlüsse inkl. den Kostenregelungen (§ 21 WEG) vorgestellt. Durch das am 01.01.2024 in Kraft getretene GEG rücken auch die Abgrenzungsfragen zwischen Erhaltung und bauliche Veränderung in den Fokus (z. B. bei Etagenheizungen etc.). Die Nachzügler-Problematik, gerade im Bereich der E-Mobilität oder Heizungsthematik, rundet den gesamten Themenkomplex ab.
Inhalte
- Abgrenzung der Fachbegriffe - Erhaltungsmaßnahmen und baulicher Veränderung
- Bauliche Veränderung durch die WEG (Herausforderung und korrekte Beschlussfassung)
- Privilegierte Bauliche Veränderungen durch Wohnungseigentümer/innen (z. B. E-Mobilität)
- Sonstige Bauliche Veränderungen durch Wohnungseigentümer/innen (z. B. Klimaanlage)
- Die Nachzügler-Problematik bei der baulichen Veränderung
- Konfliktmanagement in der Eigentümergemeinschaft - Praktische Strategien zur Konfliktlösung bei Streitigkeiten über bauliche Maßnahmen und deren Beschlussfassung
- Kostenverteilung in der Jahresabrechnung und deren Änderung
- Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bei baulichen Maßnahmen
IVV-Fachartikel:
Der BGH zieht Grenzen für Eigentümer im Streit mit der WEG-Verwaltung
Wo stehen Verwaltungen bei Heizungstausch und Sanierung?
Günstige, ohnehin sinnvolle Maßnahmen reichen meist
Interessierte können eine Aufzeichnung eine IVV-Live-Webinars kaufen und in aller Ruhe und wiederholt anschauen: Umsetzung „Privilegierter Maßnahmen“ in der WEG: So werden Elektroladestationen, Barrierefreiheit und Einbruchschutz realisiert