Unwirksame Verlängerungsklausel „RWE-ERDGAS 2011“

Wegen einer unwirksamen Verlängerungsklausel können RWE-Kunden ihren „RWE-Erdgas 2011“-Vertrag jederzeit kündigen.

Der Energieversorger hat gegenüber der Verbraucherzentrale NRW erklärt, den im Kleingedruckten enthaltenen Passus einer automatischen Vertragsverlängerung bei nicht fristgerechter Kündigung bis zum 31. August 2010 nicht mehr zu verwenden. Die Verbraucherzentrale NRW rät „RWE-Erdgas 2011“-Vertragskunden, schnell aktiv zu werden und zu kündigen: Selbst der hohe Preis der gesetzlichen Grundversorgung ist aktuell günstiger als der 2008 garantierte Festpreis.
Vielen Gaskunden schien 2008 das Angebot des Tarifs „RWE-Erdgas 2011“ attraktiv: Dank garantiertem Festpreis war man während der Vertragslaufzeit vor Gaspreiserhöhungen gefeit. Doch anders als die Tarifbezeichnung vermuten lässt, hatte der Vertrag nur eine Erstlaufzeit bis zum 31. August 2010. Vorausgesetzt, Gaskunden hatten den Kontrakt bis zum 30. Juni 2010 gekündigt; denn andernfalls sollte sich der Vertrag mit Preisgarantie gemäß Kleingedrucktem automatisch bis 30. September 2011 verlängern. Gesetzlich zulässig ist jedoch nur eine Verlängerung um maximal 12 Monate, während der RWE-Vertrag eine Verlängerung um 13 Monate vorsah.
Mitte August hat der Energieversorger gegenüber der Verbraucher¬zentrale NRW eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin verpflichtet, die unwirksame Verlängerungsklausel nicht mehr zu verwenden. Was für die Kunden eine gute Nach¬richt ist: Denn auch wer noch nicht gekündigt hat, kann dies jetzt tun. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende. „Erdgas 2011-Vertragskunden sollten auf jeden Fall aktiv werden“, hat die Verbraucherzentrale nachgerechnet, „selbst der allgemeine Preis der Grundversorgung liegt derzeit erheblich unter den 2008 vereinbarten Preisen für „RWE Erdgas 2011“. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh schlagen zum Beispiel hier 1.784 Euro gegenüber 1.301 Euro in der Grundversorgung zu Buche.“
Wer den Gasanbieter wechselt, kann sogar noch mehr sparen: So unterbieten Mitbewerber den in „RWE 2011“ vereinbarten Gaspreis aktuell um mehr als 40 %. Kunden, deren Kündigung zum 31. August 2010 von RWE zurückgewiesen wurde, weil die zweimonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten ist, sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Kündigung Ende September 2010 wirksam wird. Diese Kunden fallen dann in die gesetzliche Grundver¬sorgung, können aber auch jederzeit ihren Versorger wechseln.
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