Justizministerin will Mietpreisbremse verschärfen

Verdrängung durch Modernisierung soll mit 100.000 Euro bestraft werden

Die seit 2015 gültige gesetzliche Mietpreisbremse wirkt nicht. Angesichts der Wohnungsknappheit steigen die Mieten in den Städten scheinbar unaufhörlich. Jetzt will das Bundesjustizministerium mit einer Gesetzesverschärfung nachrüsten.

Die Justizministern will noch stärker drauftreten. Foto: Fotolia/Bluedesign
Die Justizministern will noch stärker drauftreten. Foto: Fotolia/Bluedesign

Bundesjustizministerin Katarina Barley hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse in die Ressortabstimmung gegeben. So sollen Vermieter verpflichtet werden, Wohnungsinteressenten die Höhe der bisherigen Miete schon vor Abschluss des Mietvertrages mitzuteilen. Damit soll für Wohnungssuchende mehr Transparenz geschaffen werden, denn es bestehen nach der jetzt gültigen Mietpreisbremse Ausnahmen. Ausdrücklich ausgenommen von einer Preisbegrenzung sind Neubauten und Wohnungen, die umfassend modernisiert worden sind. Nach dem Gesetzentwurf können Mieter zudem eine ihrer meiner nach zu Hohe Miete in einfacher Weise rügen, sie müssen dafür keine Tatsachen mehr nennen.

Der weitere wesentliche Änderungswunsch der Justizministerin betrifft die Beteiligung der Mieter an den Modernisierungskosten. Der Umlagesatz ist seit 1978 unverändert. Der Entwurf sieht nun zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren eine Absenkung von 11 auf 8 Prozent vor. Zusätzlich ist eine Kappungsgrenze vorgesehen, wonach die monatliche Miete nach einer Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen darf.

Des Weiteren will das Justizministerium Mieter besser vor dem sogenannten Herausmodernisieren schützen und die weitere Gentrifizierung von Quartieren eindämmen. Das Verdrängen von Mietern durch die Ankündigung teurer Modernisierungen soll in Zukunft als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Kann einem Vermieter die missbräuchliche bauliche Veränderung zur Beendigung des Mietverhältnisses angelastet werden, so soll der Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Reaktionen der Interessenverbände

Der erneute Anlauf des Gesetzgebers zur weiteren Stärkung von Mieterrechten hat Branchenverbände sofort zur Kritik veranlasst. Für den ZIA Zentralen Immobilienausschuss sind diese Maßnahmen „reine Augenwischerei“. Noch schärfere Regulierungen änderten nichts an der Wohnungsknappheit in einigen Städten und vermittelten Wohnungssuchenden lediglich das Gefühl, schneller eine Wohnung zu finden, was in der Praxis absolut nicht der Fall sei. „Das ist unfair“, so ZIA-Präsident Andreas Mattner. Mit der Reduzierung der Modernisierungsumlage versuche die Politik, schwarze Schafe zu treffen, erschwere aber auch den vielen redlich handelnden Unternehmen, dringend notwendige Modernisierung wie den Einbau von Fahrstühlen durchzuführen.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW spricht zwar von einem „Herumdoktern an den Krankheitssymptomen des Wohnungsmarktes“, gibt dann aber ein differenziertes Urteil ab. „Wir gehen völlig konform mit den Anliegen der Politik, die schwarzen Schafe, die durch Luxusmodernisierung ihre Mieter aus dem Haus drängen wollen, einzuschränken“, so der Kommentar von GdW-Präsident Axel Gedaschko. Er begrüßte die Absicht, über das Wirtschaftsstrafrecht eine Lösung zu finden, hält es aber für unverhältnismäßig, die Modernisierung flächendeckend in ganz Deutschland gleich durch zwei Instrumente zu erschweren.

Thomas Engelbrecht

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