Verschärfungen der Energieeinsparverordnung in 2016 und aktuelle Lösungsansätze

Die Bundesregierung hat mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) den Mindeststandard für das Bauen in Deutschland im Jahr 2014 gesetzlich neu festgelegt. Bereits seit 1. Januar 2016 ist der erhöhte Energie-Standard für Neubauten in Kraft. Gesamtziel ist, die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Was müssen Planer rund um das Bauen und Sanieren beachten?

BILD: DENAhttp://www.dena.de/
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Auf Planer kommen in diesem Jahr folgende EnEV-Vorgaben für neue und bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude zu: 

Gesamtenergieeffizienz - Die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wird um 25 Prozent verschärft, der Transmissionswärmeverlust soll um 20 Prozent sinken. Dies ist durch verbesserte Dämmmaßnahmen oder den Einsatz regenerativer Technik erreichbar. 

Austauschpflicht für alte Heizkessel und Dämmung - Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden oder die älter als 30 Jahre sind, müssen durch moderne Geräte ersetzt werden. Ausnahmen bilden hier vorhandene Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Darüber hinaus muss das Dach oder die oberste Geschossdecke zukünftig den Mindestwärmeschutz (U-Wert von maximal 0,24 W/m²K) erfüllen. 

Neuer Primärenergiefaktor für Strom - Der Primärenergiefaktor von Strom fällt rechnerisch von 2,4 auf 1,8. Das heißt, Gebäude mit Wärmepumpen erhalten so automatisch eine bessere energetische Bewertung als Immobilien mit anderen Heizlösungen - ohne dass sich dabei die Effizienz der Wärmepumpen im selben Ausmaß verändert. Zudem wird der Einsatz einer Wärmepumpe finanziell gefördert, zum Beispiel über die KfW. Hintergrund ist, dass 80 Prozent des häuslichen Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser anfallen. Dieser soll insgesamt reduziert und möglichst viel über regenerative Quellen bereit gestellt werden. Wärmepumpen nutzen dafür die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich. 

Energieausweis - Im Energieausweis gibt es eine Neuskalierung des Bandtachos für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a), die Modernisierungsempfehlungen werden gestärkt und die Energieeffizienzklassen A+ bis H ergänzt. Somit macht der Ausweis zukünftig differenziertere Angaben als bisher. Eingestuft wird nach dem primärenergetischen Bedarf des Gebäudes. Dabei kann es vorkommen, dass je nach Anlagenkonfiguration der Primärenergiebedarf sehr gut, der Endenergiebedarf und damit die Nebenkosten jedoch relativ ungünstig ausfallen. Eine gute Beurteilung ist also nur nach genauem Anschauen der Unterlagen möglich. 

Vermieter, Verwalter und auch Makler müsen den Energieausweis bei der Besichtigung eines Wohnraums vorlegen können. Kennwerte zur Endenergie und Energieeffizienzklasse müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung auch in Immobilienanzeigen angegeben werden. Die Aushangpflicht für Energieausweise wird auf öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche erweitert. Stichprobenkontrollen für Energieausweise werden eingeführt. 

Kontrollsystem für Klimaanlagen - Es gibt zukünftig ein Überprüfungsschema für Inspektionsberichte von Klimaanlagen. 

Um die genannten Ziele mit baulichen Maßnahmen zu erreichen, verbesserte zum Beispiel die KfW bereits zum 1. August 2015 ihre Förderbedingungen im Programm "Energieeffizient Sanieren" - sowohl die für zinsverbilligte Kredite als auch für Investitionszuschüsse. So können Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, künftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro für eine Eigentumswohnung erhalten. In 2016 richtet die KfW auch das Programm "Energieeffizient Bauen" entsprechend neu aus.

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►  IVVSPECIAL: Energieeffizient bauen und modernisieren, IVV Heft 07-08/2015

Weiterführende Links:
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www.energieberater-ausbildung.de

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