Was bringt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2017?
Das KWKG 2017* gilt grundsätzlich für alle Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2022 ans Netz gehen – weitere Novellen sind bis dahin allerdings nicht ausgeschlossen.
Die bedeutsamsten Änderungen: Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt erhalten künftig nur noch dann eine Förderung, wenn sie sich erfolgreich an Ausschreibungen beteiligt haben; zudem wurden die für die Entrichtung der KWK-Umlage maßgeblichen Letztverbrauchergruppen neu definiert.
Wieviel KWK-Umlage muss mein Unternehmen 2017 und in den Folgejahren bezahlen? Was muss ich tun, um in den Genuss reduzierter Sätze zu kommen? Wie hoch ist die Förderung für meine neue Anlage? Was muss ich beachten, wenn ich Strom in das öffentliche Netz einspeise?
Das DIHK-Merkblatt zum KWKG 2017 mit Antworten können Sie auf der Website des DIHK herunterladen - kostenlos (PDF, 10 Seiten).
* den Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesrates
Weiterführende Links:
https://ihr-bhkw.de











