Zugangshürden für Immobilienverwalter in Aussicht gestellt

Der Spitzenverband der Verwalter (DDIV) begrüßt die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, für Immobilienverwalter Mindestqualifikationen und Pflichtversicherungen einzuführen.

DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler. FOTO: DDIV
DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler. FOTO: DDIV

„Berufliche Mindestanforderungen und Versicherungspflichten für Wohnungsverwalter sind längst überfällig“, kommentiert DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler das gemeinsame Dokument von CDU/CSU und SPD.

Fachliche Zugangsvoraussetzungen und Versicherungspflichten für Immobilienverwalter sorgen nach Meinung des DDIV in Zukunft für mehr Qualität und Professionalität in der Wohnungs- und Immobilienverwaltung.

„Wir begrüßen die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dies regeln zu wollen“, so Heckeler. Für unabdingbar hält der Berufsverband neben der Einführung von Mindestkriterien zur Ausübung der Tätigkeit die Einführung einer Vertrauensschadens-, Vermögensschadenshaftplicht- und Berufshaftpflichtversicherung.

Dies trage dem Verbraucherschutz Rechnung, komme dem Vermögensaufbau zugute und sichere damit besser als bisher die Altersvorsorge von Millionen von Bundesbürgern.

Einsichtnahme in Datenbankgrundbuch
Im Entwurf des Koalitionsvertrages ist weiter vereinbart, die Einsichtnahme des Immobilienverwalters beim Datenbankgrundbuch zu regeln. Zuletzt hatte der DDIV einen Prüfauftrag erwirken können, der eine Prüfung der Einsichtnahme an technische Voraussetzungen koppelt.

Mit Bedauern nimmt der DDIV zur Kenntnis, dass die durch die Koalitionsarbeitsgruppe geplante Prüfung von Erleichterungen bei Fördermittelanträgen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gestrichen worden ist.

Dabei gehe von den 9,3 Mio. Eigentumswohnungen ein massiver Beitrag für die Energiewende im Gebäudebereich aus. Komplexe Antragsprozesse für Verwalter und WEG-Eigentümer und das Bankendurchleitungsprinzip erschweren jedoch die Finanzierung von Vorhaben in Wohnungsgemeinschaften und verhindern energetische Sanierungsmaßnahmen.

Dennoch hofft der DDIV im Dialog mit der künftigen Regierung und mit Verantwortlichen der KfW praktische Lösungsansätze und Verbesserungen zu entwickeln.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, an wen die Daten weiter...
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