Grundsteuer: Vermieter muss Bescheid prüfen
Ein größeres Anwesen war zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vermietet worden. Dementsprechend hätte eine Besteuerung sämtlicher Flächen nach einer im konkreten Fall angemessenen, günstigeren Variante der Grundsteuer erfolgen müssen. Das geschah allerdings nicht, stattdessen wurde vom Fiskus eine falsche Art der Besteuerung angewendet. Der Eigentümer unternahm nichts dagegen, obwohl der Mieter ihn sogar darauf hingewiesen hatte. In der Folge stritten beide vor Gericht darum, ob der Mieter nun den höheren Betrag zahlen müsse oder nicht.
Das Urteil: Der Eigentümer habe „in besonders grober Weise gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot“ verstoßen, befand ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Brandenburg. Er sei gehalten gewesen, die Richtigkeit der Grundsteuerbescheide zu prüfen, was er nicht getan habe. „Ein verständiger Eigentümer“ hätte sich aber genau so verhalten und mit dem Finanzamt in Verbindung treten müssen.
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.06.2019, Az.: 11 U 109/15
Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern (Red.)
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